Bundestag und Bundesrat haben
der Novellierung des Absatzfondsgesetzes
zugestimmt. Damit wurde
die gesetzliche Grundlage für den
Absatzfonds der deutschen Landund
Ernährungs wirtschaft sowie
seiner Durchführungsgesellschaften,
die Centrale Marketing-
Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft
(CMA) und der Zentralen
Markt- und Preisberichtstelle (ZMP), nun endlich vorläufig gesichert.
Der Berufsstand fordert, dass
die nun durchgesetzte Novellierung
des Absatzfondsgesetzes im
Sinne einer schon bisher erfolgreichen
Absatzförderung der heimischen
Produkte fortgeführt und
im Sinne der Durchführungs-Gesellschaften
CMA und ZMP weiterentwickelt
wird.
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