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Förderung

Fördersatz für Klimaberatung erhöht

Der Fördersatz für das Beratungsmodul „Klimaschutz und Klimawandelanpassung“ in Baden-Württemberg wird ab sofort auf 95 % erhöht.

von MLR erschienen am 01.09.2025
Die Erarbeitung von Anpassungsstrategien für mögliche Extremwetterereignisse ist ebenfalls Bestandteil der Förderung. © Matthias Borlinghaus
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Wer wissen möchte, wie die Klimabilanz seines Betriebs aussieht und wer sich zu den Themen Klimaschutz und Klimawandelanpassung qualifiziert beraten lassen möchte, kann bei einer zugelassenen Beratungsorganisation das Beratungsmodul mit der Nummer 274 buchen und so eine geförderte einzelbetriebliche Beratung in Anspruch nehmen, das teilt das Baden-Württembergische Landwirtschaftsministerium in Stuttgart mit.

Finanziert wird die Modulberatung „Beratung.Zukunft.Land.“ mit Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des ELER sowie mit Mitteln des Bundes und des Landes Baden-Württemberg aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Speziell für die Klimaberatung wird der Fördersatz von bisher 85 auf künftig 95 % der Nettokosten erhöht. Der höhere Fördersatz gilt für Beratungsverträge zum Modul 274 „Klimaschutz und Klimawandelanpassung“, die ab dem 1. September 2025 abgeschlossen werden.

Was beinhaltet die geförderte Klimaberatung?

Zunächst wird die betriebliche Ausgangssituation erfasst. Darauf aufbauend werden betriebsindividuelle Maßnahmen zum Klimaschutz entwickelt, begleitet und evaluiert. Humuserhalt und eine nachhaltige Kohlenstoffbindung spielen dabei eine zentrale Rolle. Außer um den Klimaschutz geht es bei der Beratung um die kurz-, mittel- und langfristigen Anpassungsmöglichkeiten der tierischen und pflanzlichen Produktion an den Klimawandel. Auch dafür werden betriebsindividuelle Maßnahmen gemeinsam entwickelt.

Die Erstellung einer Klimabilanz durch die Beratungskraft ist ebenso möglich wie die Erarbeitung von Anpassungsstrategien für mögliche Extremwetterereignisse. In Baden-Württemberg sind folgende neun Beratungsorganisationen für die geförderte Klimaberatung zugelassen:

  • Agrarberatung Allgäu e. V.
  • Beratungsdienst Ackerbau Neckar-Odenwald-Tauber e. V.
  • Beratungsdienst Ökologischer Obstbau e. V.
  • Bioland Beratungsdienst GmbH
  • Demeter Beratung e. V.
  • Gartenbau Beratungs GmbH
  • Landwirtschaftlicher Beratungsdienst Acker- und Pflanzenbau e. V.
  • Landwirtschaftlicher Beratungsdienst Rindvieh Ilshofen e. V.
  • LKV Beratungs- und Service GmbH

Die Kontaktdaten aller zugelassenen Beratungsorganisationen, die Namen der Beratungskräfte, die eine Klimaberatung durchführen, die geltenden Stundenhonorarsätze und weitere Informationen zu „Beratung.Zukunft.Land.“ sind veröffentlicht unter www.beratung-bw.de.

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