
Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel FLAZOR widerrufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 20. Juni 2024 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel FLAZOR (GP-Nr. 006899-00/006) von Amts wegen widerrufen. Grund für den Widerruf ist der Missbrauch der Genehmigung durch den Inverkehrbringer.
von Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erschienen am 12.07.2024Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer. Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, sodass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Ausgabejahr: 2024
Datum: 10. Juli 2024
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