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Neues Düngegesetz

Verursacherprinzip wird gestärkt

Am 29. April hat das Kabinett eine Änderung des Düngegesetzes beschlossen. Mit der Neuregelung soll das Verursacherprinzip gestärkt werden.

von Red/BMLEH erschienen am 30.04.2026
Bürokratieabbau solle es bei der Düngung vorwiegend für Betriebe geben, die besonders wasserschonend arbeiten. © Jonas Klein
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Mit der Änderung des Düngegesetzes soll die Rechtsgrundlage für das dafür erforderliche Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung geschaffen werden. Das Kabinett hat am Mittwoch dem vom Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, vorgelegten Entwurf zugestimmt.

„Wer sauber arbeitet, wird entlastet. Mit dem geplanten Monitoring schaffen wir die nötige Datenbasis, um endlich ein System zur Stärkung des Verursacherprinzips bei der Düngung in Deutschland zu etablieren. Betriebe, die besonders wasserscho­nend wirtschaften, sollen von unnötiger Schreibtischarbeit befreit werden. Diejenigen, die das Grundwasser belasten, nehmen wir stärker in die Pflicht“, so der Minister.

Neues Monitoring geplant

Die Änderung des Düngegesetzes ist Teil einer mehrstufigen Neuordnung, mit der das BMLEH das Düngerecht zukunftsfest aufstellen will. Das geplante bundesweite Monitoring soll Rückschlüsse über die Auswirkungen von Düngungsmaßnahmen auf die Belastung von Gewässern und eine Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung ermöglichen. Das hat Deutschland auch gegenüber der EU-Kommission zugesagt, um ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.

Mit der nun vorgelegten Novelle werden neben der Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring auch Regelungen für die nationale Durchführung der EU-Düngeprodukteverordnung in das Düngegesetz aufgenommen. Die Änderung schafft zudem die rechtliche Grundlage für ein Qualitätssicherungssystem für ein künftig erforderliches Phosphor-Recycling aus Klärschlamm.

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