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Mindestlohn-Anstieg

Ausnahmen für Landwirtschaft abgelehnt

Nach einer Prüfung im Agrarministerium wird es voraussichtlich keine Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonkräfte in der Landwirtschaft geben.

von Bundesfachgruppe Gemüsebau erschienen am 16.07.2025
Auf die befürchteten 15 Euro steigt der Mindestlohn zwar zunächst nicht an, dennoch macht sich Unmut in der Branche breit. © Silvia Rueß
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Eine Ausnahmeregelung ist demnach rechtlich nicht zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt eine Prüfung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH). Danach würde eine solche Sonderregelung dem Diskriminierungsverbot widersprechen, das unter anderem im Grundgesetz geregelt ist. Rainer hat eine Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn in der Landwirtschaft bislang nicht ausgeschlossen. Darum gab er die hausinterne Prüfung in Auftrag. Nun solle es an anderen Stellen Entlastungen geben. Fraglich bleibt, ob diese gleichwertig zur Steigerung sind.

Die Mindestlohnkommission hatte zuvor entschieden, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90?Euro anzuheben und zum 1. Januar 2027 eine weitere Steigerung auf 14,60?Euro vorzusehen. Das sorgte bei den Sonderkulturen wie dem Obst- und Gemüsebau für Besorgnis. Zwar sei zu respektieren, dass sich die Kommission nicht unter politischen Druck habe setzen lassen und eigenständig abgewogen habe. Dennoch bleibt die Frage offen, wie tragfähig diese Entscheidung tatsächlich für alle Seiten ist – insbesondere für die hoch belasteten Betriebe im Bereich der Sonderkulturen.

Heimische Produktion gefährdet

Der Vorsitzende des Bundesausschusses Obst und Gemüse, Jens Stechmann, zeigt sich alarmiert über die Empfehlung der Mindestlohnkommission: „Eine derart drastische Lohnsteigerung würde viele Betriebe dazu zwingen, aus dem Obst- und Gemüseanbau auszusteigen. Angesichts der EU-weiten Konkurrenz droht eine massive Abwanderung der Produktion ins europäische Ausland. Für saisonale Arbeitskräfte in unserem Sektor benötigen wir dringend eine Ausnahmeregelung.“ Stechmann warnt vor weitreichenden Konsequenzen: „Der vorgeschlagene Mindestlohn könnte das Ende für den heimischen Anbau von Obst und Gemüse bedeuten. Eine Fortführung der Produktion in Deutschland wäre nur durch erhebliche Verbraucherpreissteigerungen möglich.“

Wettbewerbsnachteile gegenüber EU-Partnern

Deutsche Obst- und Gemüseproduzenten konkurrieren bereits heute unter schwierigen Bedingungen mit europäischen Kollegen. Die aktuellen Mindestlöhne in wichtigen Konkurrenzländern liegen erheblich unter dem deutschen Niveau: Polen (7,08 Euro), Spanien (8,37 Euro), Griechenland (5,60 Euro) und selbst Frankreich (11,88 Euro) bieten deutlich günstigere Produktionsbedingungen. Die Abhängigkeit Deutschlands von Importen nimmt bereits kontinuierlich zu. Nach Angaben des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft erreichte die Selbstversorgung 2022 bei Gemüse lediglich 36 %, bei Obst sogar nur 23 %.

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