
Bundeskabinett legt Haushaltsentwurf vor
Das Bundeskabinett hat - endlich - einen Haushaltsentwurf für 2025, sowie Eckwerte bis 2029 beschlossen und damit auch wichtige Signale für den Gartenbau gesetzt.
von Bundesfachgruppe Gemüsebau erschienen am 16.07.2025Im Haushaltsentwurf ist unter anderem vorgesehen, dass das Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz im Gartenbau im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) fortgeführt werden soll.
Förderung der Energieeffizienz im Gartenbau
Damit wird eine wesentliche Forderung des Zentralverbandes Gartenbau e. V. (ZVG) erfüllt. Die Branche hofft auf eine schnelle Öffnung des Programms, das seit November 2024 wegen des fehlenden Bundeshaushalts auf Eis lag. Es ist davon auszugehen, dass die Anträge, die bislang noch nicht von der BLE beschieden werden konnten, direkt nach Haushaltsöffnung abschließend bearbeitet werden.
Für Neuanträge ist damit zu rechnen, dass es zu einer Öffnung nicht vor Oktober kommen wird, da diese vermutlich direkt beim neuen Projektträger, der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR), gestellt werden müssen. Das Ministerium hatte bereits vor längerem entschieden, dass der Projektträger wechselt und von der BLE zur FNR geht. Die Fördermodalitäten werden sich voraussichtlich nicht wesentlich ändern und sind noch immer auf der Website der BLE unter „Förderbereiche“ zu finden.
Stromsteuervergünstigung entfristet
Die bereits bestehende Reduktion für Land- und Forstwirtschaft bei der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Cent wird entfristet. Weiterhin profitieren viele Gemüsebaubetriebe mit Unterglasanbau und energieintensive landwirtschaftliche Unternehmen über die Rückerstattung. Verbraucher und gewerbliche Betriebe sind jedoch von der Vergünstigung ausgenommen, was für Unmut sorgt, da im Koalitionsvertrag noch vereinbart war, dass alle Deutschen von der Absenkung auf europäisches Mindestmaß profitieren sollten.
Agrardieselrückerstattung kommt zurück
Die Bundesregierung hat sich ebenfalls im Haushaltsentwurf verständigt, die Agrardieselrückvergütung von 21,48 Cent zum 1. Januar 2026 wiedereinzuführen.
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