GMO
Aktuelles zu den Änderungen der Gemeinsamen Marktorganisation 2014 bis 2020
Die Europäische Kommission hat die Vorschläge zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Zeit 2014 bis 2020 vorgelegt. In dem Gesamtvorschlagspaket ist auch ein Vorschlag für die Neuordnung der Verordnung über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte, kurz: Gemeinsame Marktorganisation (GMO), enthalten.
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In der GMO geht es um den Binnenmarkt, Marktintervention, Vorschriften für die Vermarktung und die Herstellung, um Erzeugerorganisationen (EO), Branchenverbände und Marktteilnehmerorganisationen, den Handel mit Drittländern, Wettbewerbsvorschriften sowie Sonderbestimmungen für einzelne Sektoren und allgemeine Bestimmungen.
Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Neuordnung der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte sehen besonders eine Ausdehnung der aus dem Bereich Obst und Gemüse bekannten EO auf alle Agrarbereiche vor. Darüber hinaus ist die Einführung einer allgemeinen Vermarktungsnorm für alle Erzeugnisse vorgesehen.
Und bei den bisher bereits bestehenden Vermarktungsnormen, wie bei Obst und Gemüse, soll es bei der bisherigen Ausgestaltung bleiben.
Der Handel mit Drittländern bleibt unverändert und bei den allgemeinen Bestimmungen werden neue „Krisenartikel“ eingeführt und eine finanzielle Reserve für den Zeitraum 2014 bis 2020 in Höhe von 3,5 Mrd. Euro vorgesehen. Die neuen Krisenartikel sehen Stützungsmaßnahmen bei Marktstörungen und Preisveränderungen vor. Dabei geht es besonders um den Vertrauensverlust der Verbraucher in Folge von Risiken für die menschliche Gesundheit und von Nachfrageeinbrüchen.
In der Diskussion im Europäischen Rat und im Europäischen Parlament zeichnen sich jetzt zwei unterschiedliche Linien ab. Während im Rat moderate Änderungen präferiert werden und die bisherigen Maßnahmen mehr oder weniger in ihrer Ausgestaltung und Zielrichtung beibehalten werden, plädiert das Parlament für eine Ausdehnung der Intervention und der ordnungspolitischen Regulierung der Märkte.
Insgesamt wurden im Europäischen Parlament über 2.000 Änderungsvorschläge zu den Vorschlägen der Kommission zur gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte eingebracht. Derzeit sind die Fraktionen im Europäischen Parlament dabei, diese Änderungsanträge zu Kompromissvorschlägen zusammenzufassen. Dabei zeigt sich einmal mehr, dass das Geschenk einer politischen Marktstützung, besonders in den südlichen Ländern der Europäischen Union (EU), große Sympathien findet.
Diese Kompromisvorschläge sollen im Agrarausschuss des Europäischen Parlamentes weiter diskutiert werden. Einen Abschluss der Beratungen im EU-Parlament zur gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte ist allerdings – ähnlich wie bei Direktzahlungen – nicht vor einer Entscheidung über den mehrjährigen Finanzrahmen für die EU für den Zeitraum 2014 bis 2020 zu erwarten.
Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Neuordnung der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte sehen besonders eine Ausdehnung der aus dem Bereich Obst und Gemüse bekannten EO auf alle Agrarbereiche vor. Darüber hinaus ist die Einführung einer allgemeinen Vermarktungsnorm für alle Erzeugnisse vorgesehen.
Und bei den bisher bereits bestehenden Vermarktungsnormen, wie bei Obst und Gemüse, soll es bei der bisherigen Ausgestaltung bleiben.
Der Handel mit Drittländern bleibt unverändert und bei den allgemeinen Bestimmungen werden neue „Krisenartikel“ eingeführt und eine finanzielle Reserve für den Zeitraum 2014 bis 2020 in Höhe von 3,5 Mrd. Euro vorgesehen. Die neuen Krisenartikel sehen Stützungsmaßnahmen bei Marktstörungen und Preisveränderungen vor. Dabei geht es besonders um den Vertrauensverlust der Verbraucher in Folge von Risiken für die menschliche Gesundheit und von Nachfrageeinbrüchen.
In der Diskussion im Europäischen Rat und im Europäischen Parlament zeichnen sich jetzt zwei unterschiedliche Linien ab. Während im Rat moderate Änderungen präferiert werden und die bisherigen Maßnahmen mehr oder weniger in ihrer Ausgestaltung und Zielrichtung beibehalten werden, plädiert das Parlament für eine Ausdehnung der Intervention und der ordnungspolitischen Regulierung der Märkte.
Insgesamt wurden im Europäischen Parlament über 2.000 Änderungsvorschläge zu den Vorschlägen der Kommission zur gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte eingebracht. Derzeit sind die Fraktionen im Europäischen Parlament dabei, diese Änderungsanträge zu Kompromissvorschlägen zusammenzufassen. Dabei zeigt sich einmal mehr, dass das Geschenk einer politischen Marktstützung, besonders in den südlichen Ländern der Europäischen Union (EU), große Sympathien findet.
Diese Kompromisvorschläge sollen im Agrarausschuss des Europäischen Parlamentes weiter diskutiert werden. Einen Abschluss der Beratungen im EU-Parlament zur gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte ist allerdings – ähnlich wie bei Direktzahlungen – nicht vor einer Entscheidung über den mehrjährigen Finanzrahmen für die EU für den Zeitraum 2014 bis 2020 zu erwarten.
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