
Weitere Einschränkung der Anwendung von Mospilan im Gemüsebau
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 18. August 2025 die Zulassungen der Pflanzenschutzmittel Mospilan SG und Schädlingsfrei Careo Konzentrat für Gurke, Salat, Rucola, Spinat, Blumenkohl, Mangold, Tomate und Paprika.
von Redaktion Quelle BVL erschienen am 16.07.2025Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 18. August 2025 die Zulassungen der Pflanzenschutzmittel Mospilan SG (Zul.-Nr.: 005655-00) und Schädlingsfrei Careo Konzentrat (Zul.-Nr.: 005686-00) hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendungen von Amts wegen. Diese Anwendungen sind dann nicht mehr zulässig, weil die Höchstwerte an Rückständen des enthaltenen Wirkstoffs Acetamiprid nicht mehr sicher eingehalten werden können.
Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der folgenden Vertriebserweiterungen sowie für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels: Danjiri (Zul.-Nr.: 005655-60);Klick&Go Schädlingsfrei Careo Konzentrat (Zul.-Nr.: 005686-60); Careo zum Gießen (Zul.-Nr.: 005686-61).
Im Rahmen der Überprüfung der bestehenden Rückstandshöchstgehalte von Acetamiprid gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 369/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs wurden mit Verordnung (EU) Nr. 2025/158 der Kommission vom 29. Januar 2025 die Rückstandshöchstgehalte für diverse Kulturen mit dem 19. August 2025 als Stichtag herabgesetzt. Auf Basis der vorliegenden Rückstandsdaten können diese Werte nicht eingehalten werden
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