Überbordende Verwaltung belastet unsere Familienbetriebe
In Sonntagsreden wird von Politikern aller Parteien immer von der großen Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen für die Wirtschaft in Deutschland geredet und das alles getan werden müsse, um diese Unternehmen zu entlasten und zu fördern und unnötige Bürokratie abzubauen.
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In der Praxis kann man bisweilen den Eindruck gewinnen, dass in der Realität die Dinge ganz anders laufen.
Im Gemüsebau findet man in der Regel Familienbetriebe, bei denen die gesamte Verwaltung durch den Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin zusätzlich zu der „normalen“ Arbeit erledigt werden muss. Oft wird die Buchführung am Abend oder am Wochenende erledigt.
Große Unternehmen können sich für diese Aufgaben ganze Abteilungen leisten und haben für jeden Bereich Spezialisten.
Daher fällt jeder zusätzliche Verwaltungsaufwand bei kleineren Unternehmen besonders ins Gewicht. Wenn man sich zum Beispiel die aktuelle Entwicklung im Bereich der verschiedenen „Hofladenurteile“ anschaut, hat man starke Zweifel, ob die Auswirkung dieser Urteile denen bewusst ist, die sie in die Welt setzen.
Im ersten Hofladenurteil geht es im Kern darum, welcher Umsatzsteuersatz bei einem pauschalierenden Betrieb anzusetzen ist. Im Ergebnis hat dies zur Folge, dass in einem Unter nehmen für dasselbe Produkt 7 % oder 10,7 % berechnet werden muss. Die Frage ist hierbei, ob das Produkt aus der Eigenproduktion stammt oder Handelsware ist. Welchen internen Aufwand diese Regelung macht, ist der Finanzverwaltung letztlich egal.
Noch kurioser wird die Sache, wenn man berechnet, wie hoch der zusätzliche Ertrag für den Staat ist. Dieser ist in aller Regel relativ gering. Der Aufwand zur korrekten Umsetzung dieser Regel im Unternehmen ist in vielen Fällen wesentlich höher als der finanzielle Ertrag für den Staat.
Ähnlich verhält es sich mit dem Komplex eines weiteren Hofladenurteils. Hierbei wird die Frage geklärt, ob gewisse Tatbestände zu landwirtschaftlichen Einkünften oder gewerblichen Einkünften führen.
Bei gewerblichen Einkünften entsteht Gewerbesteuer, die allerdings auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann.
In den meisten Fällen entsteht in der Summe keine zusätzliche Steuer. Die Umsetzung dieser Regelung stellt aber einen erheblichen zusätzlichen Aufwand für die Betriebe dar. Warum werden die Regelungen immer komplexer?
Es ist anscheinend eine Art Naturgesetz, dass zum einen seit Jahren über eine Vereinfachung des Steuergesetzes geredet wird, und praktisch alle politischen Parteien für einen Bürokratieabbau sind und in der Praxis dagegen die Regelungen immer schwieriger werden.
Die Gründe für diese paradoxe Entwicklung sind sicherlich vielfältig. Der Hang alles möglichst „gerecht“ zu regeln, führt natürlich zu immer mehr gesetzlichen Einzelregelungen. Die betroffenen Bürger, die sich im Einzelfall benachteiligt fühlen, klagen gegen diese Regelungen.
Die Gerichte sprechen Urteile, die sich wiederrum auf die Handhabung der gesetzlichen Regelungen auswirken. Der Gesetzgeber reagiert dann mit Änderungen der Gesetze und dieser Teufelskreis beginnt auf Neue.
Mit der Korrektur dieser Fehlentwicklung kann keine Wahl für Politiker gewonnen werden, da die „normalen“ Bürger und auch ein durchschnittlicher Politiker diese Dinge nicht mehr verstehen und nachvollziehen können. Die Details werden nur von wenigen Experten verstanden.
Trotzdem bleibt zu hoffen, dass zukünftig keine neuen Belastungen für Familienbetriebe im Gemüsebau aufgebaut werden und bestehende Regelungen vereinfacht werden.
Im Gemüsebau findet man in der Regel Familienbetriebe, bei denen die gesamte Verwaltung durch den Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin zusätzlich zu der „normalen“ Arbeit erledigt werden muss. Oft wird die Buchführung am Abend oder am Wochenende erledigt.
Große Unternehmen können sich für diese Aufgaben ganze Abteilungen leisten und haben für jeden Bereich Spezialisten.
Daher fällt jeder zusätzliche Verwaltungsaufwand bei kleineren Unternehmen besonders ins Gewicht. Wenn man sich zum Beispiel die aktuelle Entwicklung im Bereich der verschiedenen „Hofladenurteile“ anschaut, hat man starke Zweifel, ob die Auswirkung dieser Urteile denen bewusst ist, die sie in die Welt setzen.
Im ersten Hofladenurteil geht es im Kern darum, welcher Umsatzsteuersatz bei einem pauschalierenden Betrieb anzusetzen ist. Im Ergebnis hat dies zur Folge, dass in einem Unter nehmen für dasselbe Produkt 7 % oder 10,7 % berechnet werden muss. Die Frage ist hierbei, ob das Produkt aus der Eigenproduktion stammt oder Handelsware ist. Welchen internen Aufwand diese Regelung macht, ist der Finanzverwaltung letztlich egal.
Noch kurioser wird die Sache, wenn man berechnet, wie hoch der zusätzliche Ertrag für den Staat ist. Dieser ist in aller Regel relativ gering. Der Aufwand zur korrekten Umsetzung dieser Regel im Unternehmen ist in vielen Fällen wesentlich höher als der finanzielle Ertrag für den Staat.
Ähnlich verhält es sich mit dem Komplex eines weiteren Hofladenurteils. Hierbei wird die Frage geklärt, ob gewisse Tatbestände zu landwirtschaftlichen Einkünften oder gewerblichen Einkünften führen.
Bei gewerblichen Einkünften entsteht Gewerbesteuer, die allerdings auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann.
In den meisten Fällen entsteht in der Summe keine zusätzliche Steuer. Die Umsetzung dieser Regelung stellt aber einen erheblichen zusätzlichen Aufwand für die Betriebe dar. Warum werden die Regelungen immer komplexer?
Es ist anscheinend eine Art Naturgesetz, dass zum einen seit Jahren über eine Vereinfachung des Steuergesetzes geredet wird, und praktisch alle politischen Parteien für einen Bürokratieabbau sind und in der Praxis dagegen die Regelungen immer schwieriger werden.
Die Gründe für diese paradoxe Entwicklung sind sicherlich vielfältig. Der Hang alles möglichst „gerecht“ zu regeln, führt natürlich zu immer mehr gesetzlichen Einzelregelungen. Die betroffenen Bürger, die sich im Einzelfall benachteiligt fühlen, klagen gegen diese Regelungen.
Die Gerichte sprechen Urteile, die sich wiederrum auf die Handhabung der gesetzlichen Regelungen auswirken. Der Gesetzgeber reagiert dann mit Änderungen der Gesetze und dieser Teufelskreis beginnt auf Neue.
Mit der Korrektur dieser Fehlentwicklung kann keine Wahl für Politiker gewonnen werden, da die „normalen“ Bürger und auch ein durchschnittlicher Politiker diese Dinge nicht mehr verstehen und nachvollziehen können. Die Details werden nur von wenigen Experten verstanden.
Trotzdem bleibt zu hoffen, dass zukünftig keine neuen Belastungen für Familienbetriebe im Gemüsebau aufgebaut werden und bestehende Regelungen vereinfacht werden.
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