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Pflanzenschutz

Übergangsgesetz zum Pflanzenschutzgesetz veröffentlicht

(BOG) Im Bundesgesetzblatt vom 27. Mai 2011 Teil 1 Nummer 24 wurde das Gesetz über die vorläufige Durchführung unmittelbar geltender Vorschriften der Europäischen Union (EU) über die Zulassung oder Genehmigung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht.
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Darauf weist der Bundesausschuss Obst und Gemüse hin. Dieses Übergangsgesetz wurde erforderlich, weil die notwendigen Änderungen im Pflanzenschutzgesetz selber nicht rechtzeitig verabschiedet werden können. Dies scheitert derzeit noch an Abstimmungsschwierigkeiten zwischen den beteiligten Ministerien.
Das Gesetzgebungsverfahren hat noch nicht begonnen. Das nun veröffentlichte Übergangsgesetz dient ausschließlich der vorläufigen Festlegung der nationalen Zuständigkeiten für die Durchführung der Verfahren im Rahmen der Verordnung Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Diese Verordnung trat am 14. Juni 2011 in Kraft.
Mit diesem Übergangsgesetz wird die Kontinuität der Pflanzenschutzmittel gewahrt. Alle bisherigen Zuständigkeiten der Bundesbehörden bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bleiben über den 14. Juni 2011 entsprechend der bisherigen Rechtslage bestehen.
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