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Verpackungsgesetz

Mehr Bürokratie, zu wenige Ausnahmen

Das Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz (VerpackDG) konterkariert die Pläne der Bundesregierung, die Bürokratiekosten zu senken, Betriebe zu entlasten und den Standort Deutschland zu stärken sowie international wettbewerbsfähig zu halten. So lautet das Urteil des Zentralverbands Gartenbau in seiner Stellungnahme vom 5. Dezember 2025 zum Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

von Bundesfachgruppe Gemüsebau erschienen am 17.01.2026
Frisches Obst und Gemüse mit einem Gewicht unter 1,5 kg soll nicht mehr in Folie verpackt werden dürfen. © Regina Klein
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Grundsätzlich werden die Zielsetzung des Referentenentwurfs, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und die Vermeidung, Wiederverwendung und das Recycling von Verpackungen zu fördern, begrüßt. Die Art der Umsetzung führt aber zu mehr Aufwand für die betroffenen Unternehmen, als es das EU-Gesetz vorsieht. Viele Punkte lehnt der Trägerverband ab und fordert Ausnahmeregelungen für KMU. Betroffen ist der Gemüsebau insbesondere durch das geplante Verbot von Kunststoffverpackungen unter 1,5 kg bei frischem Obst und Gemüse. Dieser Gesetzentwurf wurde bereits zum Anlass genommen, eine umfassende Ausnahmeliste zu fordern und darauf hinzuweisen, auf nationale Alleingänge zu verzichten.

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