Breites Themenfeld mit der Politik diskutiert
(ZVG/BfG) Ein breites Themenfeld war Gegenstand eines Gesprächs in Berlin zwischen Vertretern des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages und einer Delegation des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG).
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Der Ausschuss-Vorsitzende Hans- Michael Goldmann begrüßte neben den Vertretern des Berufsstandes die Abgeordneten Gitta Connemann (CDU), Heinz Paula (SPD), Dr. Christel Happach-Kasan (FDP), Alexander Süßmair (Die Linken) und Ulrike Höfken (Bündnis 90/Die Grünen).
Gerhard Schulz als Vorsitzender der Bundesfachgruppe Gemüsebau und ZVG-Präsident Heinz Herker und forderten, dass keine neuen Wettbewerbsverzerrungen durch die neue Versicherungssteuer für die Mehrgefahrenversicherung geschaffen werden dürften.
Diese seien nicht nur durch niedrigere Steuersätze bei maßgeblichen europäischen Wettbewerbern im Freilandanbau gegeben.
Die Prämien würden zusätzlich durch nicht unwesentliche Zuschüsse verbilligt. Dies gelte im Übrigen auch für den Anbau unter Glas in Europa. Die Vertreter des Ausschusses sagten eine Unterstützung bei der Lösung des Problems zu.
Gerhard Schulz und Heinrich Hiep, Vorsitzender des Bundesverbandes Zierpflanzen (BVZ), erläuterten die Auswirkungen des Hofladenurteils und des entsprechenden BMF-Schreibens zur Abgrenzung von Landwirtschaft und Gewerbe und mahnte dringenden Handlungsbedarf an. Zum Thema Umsatzsteuer – und hier besonders zum ermäßigten Steuersatz – wurde betont, dass die Abgeordneten zu den bereits 2009 in Schwerin getroffenen Zusagen stünden.
Zur Einrichtung einer Informationsplattform „Energieeffizienz“ und zur Öffnung des Marktanreizprogramms zur Nutzung erneuerbarer Energien für Landwirtschaft und Gartenbau verwiesen die Vertreter des Berufsstandes auf die gute Unterstützung durch das Fachministerium.
Allerdings sei die Ausgestaltung des Bundesprogramms zum effizienten Energieeinsatz weiterhin äußerst unbefriedigend. Die Abgeordneten äußerten sich teilweise entrüstet über nicht praktikable Bedingungen, die eine Nachfrage nach dem Programm verhinderten und forderten vom Berufsstand die Benennung der Bereiche, die einer erfolgreichen Umsetzung des politischen Willens entgegenstünden. Die besonderen Knackpunkte der Umsetzung der europäischen Gesetzgebung zum Pflanzenschutz in nationales Recht erläuterte Gerhard Schulz.
Er verwies auf die anstehende Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes und forderte neben der in der Koalitionsvereinbarung festgehaltenen Beschleunigung der Zulassungsverfahren vor allem eine klare Festlegung der Aufgaben der am Verfahren beteiligten Bundesinstitutionen.
Gerhard Schulz als Vorsitzender der Bundesfachgruppe Gemüsebau und ZVG-Präsident Heinz Herker und forderten, dass keine neuen Wettbewerbsverzerrungen durch die neue Versicherungssteuer für die Mehrgefahrenversicherung geschaffen werden dürften.
Diese seien nicht nur durch niedrigere Steuersätze bei maßgeblichen europäischen Wettbewerbern im Freilandanbau gegeben.
Die Prämien würden zusätzlich durch nicht unwesentliche Zuschüsse verbilligt. Dies gelte im Übrigen auch für den Anbau unter Glas in Europa. Die Vertreter des Ausschusses sagten eine Unterstützung bei der Lösung des Problems zu.
Gerhard Schulz und Heinrich Hiep, Vorsitzender des Bundesverbandes Zierpflanzen (BVZ), erläuterten die Auswirkungen des Hofladenurteils und des entsprechenden BMF-Schreibens zur Abgrenzung von Landwirtschaft und Gewerbe und mahnte dringenden Handlungsbedarf an. Zum Thema Umsatzsteuer – und hier besonders zum ermäßigten Steuersatz – wurde betont, dass die Abgeordneten zu den bereits 2009 in Schwerin getroffenen Zusagen stünden.
Zur Einrichtung einer Informationsplattform „Energieeffizienz“ und zur Öffnung des Marktanreizprogramms zur Nutzung erneuerbarer Energien für Landwirtschaft und Gartenbau verwiesen die Vertreter des Berufsstandes auf die gute Unterstützung durch das Fachministerium.
Allerdings sei die Ausgestaltung des Bundesprogramms zum effizienten Energieeinsatz weiterhin äußerst unbefriedigend. Die Abgeordneten äußerten sich teilweise entrüstet über nicht praktikable Bedingungen, die eine Nachfrage nach dem Programm verhinderten und forderten vom Berufsstand die Benennung der Bereiche, die einer erfolgreichen Umsetzung des politischen Willens entgegenstünden. Die besonderen Knackpunkte der Umsetzung der europäischen Gesetzgebung zum Pflanzenschutz in nationales Recht erläuterte Gerhard Schulz.
Er verwies auf die anstehende Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes und forderte neben der in der Koalitionsvereinbarung festgehaltenen Beschleunigung der Zulassungsverfahren vor allem eine klare Festlegung der Aufgaben der am Verfahren beteiligten Bundesinstitutionen.
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