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Ab 1. Juli 2009 tritt die Reform der EU-Vermarktungsnormen in Kraft

Zum 1. Juli 2009 werden in der Europäischen Union eine Vielzahl der bisherigen spezifischen Vermarktungsnormen für frisches Gemüse und Obst aufgehoben. Sie werden durch eine allgemeine europäische Rahmennorm ersetzt werden.
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Von den bisher existierenden spezifischen 37 Vermarktungsnormen bei Obst und Gemüse bleiben lediglich noch zehn bestehen. Darunter drei, die den Gemüsebereich betreffen.
Beibehalten werden die spezifischen europäischen Gemüse- Vermarktungsnormen für Salate, Paprika, und Tomaten (Im Obstbereich werden folgende Vermarktungsnormen beibehalten: Äpfel, Zitrusfrüchte, Kiwis, Pfirsiche und Nektarinen, Birnen, Erdbeeren, Tafeltrauben).
Alle anderen bisher existierenden spezifischen Vermarktungsnormen so unter anderem für Lauch, Zwiebeln, Kohl, Gurken, Blumenkohl, Möhren, Pflaumen, Spargel, und Kulturchampignongs werden aufgehoben. Der Berufsstand hatte sich gegen diese radikale Veränderung ausgesprochen und dabei auf die nicht von der Hand zu weisenden Vorteile klarer Qualitäts- und Güteeigenschaften sowie deren Etikettierung und staatlicher Kontrolle hingewiesen.
Damit nun zum 1. Juli 2009 nicht eine Vielzahl unterschiedlicher Normen neben der Verwirrung der Verbraucher auch für eine Verwirrung im Handel sorgen, regt die Fachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss Obst an, dass dort, wo es keine spezifische EU-Vermarktungsnorm ab Juli 2009 mehr geben wird, die Vermarktungsnormen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen – die so genannten UN/ECE-Normen – genutzt werden. Die betreffenden Gemüse- aber auch Obsterzeugnisse sind danach auch entsprechend zu kennzeichnen.
Während die allgemeine Vermarktungsnorm (Rahmennorm) keine Klassenangaben mehr enthalten, so ist diese bei den UN/ECE-Normen weiter vorgesehen.
Hält sich der Anbieter mit seinem Produkt andererseits an die allgemeine Vermarktungsnorm, so sind die rechtlichen Vorgaben erfüllt, selbst wenn die UN/ECE-Norm nicht eingehalten wird. Außer bei den Gemüseprodukten Tomaten, Salate und Paprika entscheidet das Unternehmen, ob es mit seinem Produkt der allgemeinen oder der UN/ECE-Norm entsprechen will. Die Herkunftsangabe ist allerdings bei allen Normen verpflichtend. Es gibt aber auch Produkte (zum Beispiel Kräuter), für die es keine UN/ ECE-Norm gibt. Die EU-Kommission machte es sich sehr leicht, indem sie diesen Weg einschlug.
Ausbaden und umsetzen müssen es die Mitgliedsstaaten. Denn die Normen sollen den Verbraucher vor schlechten Qualitäten schützen und natürlich den Handel der Ware, ohne diese zu Gesicht zu bekommen, erleichtern.
Es muss verhindert werden, dass der Lebensmitteleinzelhandel eigene vielfältige und zum Teil unsinnige Anforderungsprofile dem Gemüseerzeuger auferlegt. Diese würden die Produktionskosten weiter ohne Not erhöhen, betonte der Vorsitzende der Fachgruppe Gemüsebau Gerhard Schulz.
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