
Zulassung des Wirkstoffs Metribuzin widerrufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 24. Mai 2025 die Zulassung der unten aufgeführten Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metribuzin widerrufen. Grund für die Widerrufe ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Metribuzin gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2024/2806 nicht erneuert wurde.
von BVL erschienen am 26.05.2025Für diese Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist und eine Aufbrauchfrist bis zum 24. November 2025. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung EU 2024/2806 und dem Pflanzenschutzgesetz. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Zulassungsende durch Zeitablauf
Für folgende Pflanzenschutzmittel endete die Zulassung durch Zeitablauf. Auch für diese Pflanzenschutzmittel gilt die verkürzte Aufbrauchfrist sowie die Entsorgungspflicht.
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