Veröffentlichung von Agrarbeihilfen stoppen
(BOG) Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hält die Veröffentlichung von Agrarbeihilfe-Empfängern im Internet für unzulässig. Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) teilt die Auffassung des Gerichts, dass die Offenlegung der Empfängerdaten ein gravierender Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz sei.
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Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte hierzu immer wieder betont, es sei unverhältnismäßig, dass die Daten im Internet weltweit einsehbar sind. Auch sei es unmöglich, die Daten, wie vorgesehen, nach zwei Jahren zu löschen. Bund und Länder sind aufgefordert, die Veröffentlichung im Internet unverzüglich einzustellen.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit Beschluss vom 27. Februar 2009 das Klageverfahren eines hessischen Landwirts mit Unterstützung des DBV gegen die Veröffentlichung seiner Daten als Empfänger von Agrarbeihilfen der EU im Internet ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof die entsprechenden Vorschriften zur Überprüfung vorgelegt. Dieser hält die entsprechenden Vorschriften der genannten Verordnungen für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit Beschluss vom 27. Februar 2009 das Klageverfahren eines hessischen Landwirts mit Unterstützung des DBV gegen die Veröffentlichung seiner Daten als Empfänger von Agrarbeihilfen der EU im Internet ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof die entsprechenden Vorschriften zur Überprüfung vorgelegt. Dieser hält die entsprechenden Vorschriften der genannten Verordnungen für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht.
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