162. Vorstandssitzung
Pflanzenschutz und Erarbeitung eines Positionspapiers
Am 5.Februar begrüßte Christian Ufen, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Gemüsebau, die Vorstandsmitglieder zur 162. Vorstandssitzung in Berlin. Ufen setzte klare Ziele und Schwerpunkte: „Die Erarbeitung eines Positionspapiers für den deutschen Gemüsebau ist mir wichtig.“
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Die Fachgruppe wird ein Positionspapier zu aktuellen berufspolitischen Themen erarbeiten. Ein erster Entwurf lag dem Vorstand zur Beratung und weiteren Ausarbeitung vor. Die Inhalte sollen sowohl in ein gemeinsames Papier des Bundesausschusses Obst und Gemüse (BOG) einfließen, das an die Politik zur diesjährigen Bundestagswahl gerichtet ist, als auch der internen Orientierung und Verwendung der Vorstandsmitglieder dienen. Haupthemen werden hier Pflanzenschutz, Düngung, Mindestlohn aber auch Vermarktungsnormen, Mehrgefahrenversicherung sowie das Schulobst- und Gemüseprogramm sein.
Die Vorstandsmitglieder stellten sich einstimmig hinter den Beschluss, die diesjährige bundesweite anonyme Pflanzenschutzdatenerfassung (Neptun) im Gemüsebau konsequent umzusetzen. Sie riefen die Gemüsebaubetriebe dazu auf, sich aktiv an diesem Projekt zu beteiligen. In den Jahren 2005 und 2009 hatte die Fachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss Obst und Gemüse bereits zweimal erfolgreich Neptun durchgeführt. 2013 wird eine dritte Erhebung folgen, die Möhren, Spargel, Zwiebeln, Salate sowie Weißkohl umfasst und bundesweit ausgerichtet ist.
Franziska Waldow, Julius-Kühn-Institut (JKI), Kleinmachnow, informierte über die Lage der Anträge zur Zulassungserweiterung in Gemüse. Die Bekämpfungslücken im Gemüsebau nehmen seit Einführung der Indikationszulassung 1989 nicht ab. Die gegenseitige Anerkennung auf EU-Ebene in einer Zone läuft schleppend, aber kontinuierlich an. In Deutschland werden 73 % aller im Gemüsebau ausgewiesenen Anwendungsgebiete über das §51 Verfahren (früher §18a Verfahren) versucht zu schließen. In nur 27 % liegt eine Grundzulassung (§15) vor.
Über die geplante Regelung zur Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung und die Pflanzenschutz-Geräteverordnung berichtete Rita Lauterbach-Hemmann, Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV). Diese Verordnung befindet sich in der Ressortabstimmung.
Sachkundig muss sein, wer Pflanzenschutzmittel anwendet, Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in den Verkehr bringt oder außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten über das Internet in den Vertrieb bringt sowie Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder im Rahmen einer Hilfstätigkeit anwenden, beaufsichtigen oder anleiten.
Sachkundig ist zukünftig derjenige, der einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis besitzt. Personen, die am 14. Februar 2012 sachkundig nach den bisherigen Vorschriften waren, sind auch weiterhin sachkundig. Die Zeugnisse und Befähigungsnachweise, aus denen sich bis zum 4. Februar 2012 ihre Sachkunde ergeben hat, gelten bis zum 26. November 2015 als Sachkundenachweis im Sinne des § 9 des neuen Pflanzenschutzgesetzes. Wer auch nach dem 26. November 2015 im Pflanzenschutz tätig sein will, muss bis spätestens 26. Mai 2015 unter Vorlage seiner bisherigen Zeugnisse und Nachweise die Ausstellung eines Sachkundenachweises bei der zuständigen Behörde beantragen. Eine neue Prüfung muss nicht abgelegt werden.
Bei der neuen Pflanzenschutz-Geräteverordnung gibt es erstmals eine neue Regelung bei der Verwendung von Pflanzenschutzgeräten. In der Diskussion ist eine Überprüfung der Geräte im Dreijahresturnus.
Movento: Zulassung ist da!
Die Vorstandsmitglieder nahmen sehr positiv zur Kenntnis, dass das Pflanzenschutzmittel Movento 150 OD mit Schreiben vom 28. Januar 2013 vom BVL für drei Jahre in bestimmten Anwendungsgebieten im Gemüsebau zugelassen wurde. Für dieses systemisch wirkende Mittel hatte das BVL auf Antrag der Fachgruppe im letzten Jahr eine verspätete Notfallzulassung in Salaten und Kohl erteilt.
Über den aktuellen Sachstand zur GAP-Reform wurde informiert, dass der Ausgang des anstehenden EU-Gipfels zu den Agrar-Haushaltsvolumen in den kommenden sechs Jahren eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft bedeute.
Die Vorstandsmitglieder stellten sich einstimmig hinter den Beschluss, die diesjährige bundesweite anonyme Pflanzenschutzdatenerfassung (Neptun) im Gemüsebau konsequent umzusetzen. Sie riefen die Gemüsebaubetriebe dazu auf, sich aktiv an diesem Projekt zu beteiligen. In den Jahren 2005 und 2009 hatte die Fachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss Obst und Gemüse bereits zweimal erfolgreich Neptun durchgeführt. 2013 wird eine dritte Erhebung folgen, die Möhren, Spargel, Zwiebeln, Salate sowie Weißkohl umfasst und bundesweit ausgerichtet ist.
Franziska Waldow, Julius-Kühn-Institut (JKI), Kleinmachnow, informierte über die Lage der Anträge zur Zulassungserweiterung in Gemüse. Die Bekämpfungslücken im Gemüsebau nehmen seit Einführung der Indikationszulassung 1989 nicht ab. Die gegenseitige Anerkennung auf EU-Ebene in einer Zone läuft schleppend, aber kontinuierlich an. In Deutschland werden 73 % aller im Gemüsebau ausgewiesenen Anwendungsgebiete über das §51 Verfahren (früher §18a Verfahren) versucht zu schließen. In nur 27 % liegt eine Grundzulassung (§15) vor.
Über die geplante Regelung zur Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung und die Pflanzenschutz-Geräteverordnung berichtete Rita Lauterbach-Hemmann, Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV). Diese Verordnung befindet sich in der Ressortabstimmung.
Sachkundig muss sein, wer Pflanzenschutzmittel anwendet, Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in den Verkehr bringt oder außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten über das Internet in den Vertrieb bringt sowie Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder im Rahmen einer Hilfstätigkeit anwenden, beaufsichtigen oder anleiten.
Sachkundig ist zukünftig derjenige, der einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis besitzt. Personen, die am 14. Februar 2012 sachkundig nach den bisherigen Vorschriften waren, sind auch weiterhin sachkundig. Die Zeugnisse und Befähigungsnachweise, aus denen sich bis zum 4. Februar 2012 ihre Sachkunde ergeben hat, gelten bis zum 26. November 2015 als Sachkundenachweis im Sinne des § 9 des neuen Pflanzenschutzgesetzes. Wer auch nach dem 26. November 2015 im Pflanzenschutz tätig sein will, muss bis spätestens 26. Mai 2015 unter Vorlage seiner bisherigen Zeugnisse und Nachweise die Ausstellung eines Sachkundenachweises bei der zuständigen Behörde beantragen. Eine neue Prüfung muss nicht abgelegt werden.
Bei der neuen Pflanzenschutz-Geräteverordnung gibt es erstmals eine neue Regelung bei der Verwendung von Pflanzenschutzgeräten. In der Diskussion ist eine Überprüfung der Geräte im Dreijahresturnus.
Movento: Zulassung ist da!
Die Vorstandsmitglieder nahmen sehr positiv zur Kenntnis, dass das Pflanzenschutzmittel Movento 150 OD mit Schreiben vom 28. Januar 2013 vom BVL für drei Jahre in bestimmten Anwendungsgebieten im Gemüsebau zugelassen wurde. Für dieses systemisch wirkende Mittel hatte das BVL auf Antrag der Fachgruppe im letzten Jahr eine verspätete Notfallzulassung in Salaten und Kohl erteilt.
Über den aktuellen Sachstand zur GAP-Reform wurde informiert, dass der Ausgang des anstehenden EU-Gipfels zu den Agrar-Haushaltsvolumen in den kommenden sechs Jahren eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft bedeute.
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