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Stellungnahme zum Entwurf zum Pflanzenschutzrecht

Mit der Vorlage des Entwurfs für ein Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts vom 4. Juli 2011, wird ein neuer rechtlicher Rahmen für die Pflanzenschutzgesetzgebung und das alte Pflanzenschutzgesetz gegeben.
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Die EU hat durch die Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden und die Verordnung (EG) 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) weitreichende Vorgaben formuliert. Diese müssen mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel soll es sein, EU-weit die Harmonisierung des Pflanzenschutzes voranzutreiben, wie von deutschen Gemüseerzeugern seit Jahren gefordert.
Der Berufstand fordert jetzt die 1:1-Umsetzung. Das heißt, einseitige Verschärfungen der EURegeln werden in Deutschland abgelehnt.
Die Fachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) setzt sich für eine effiziente und stringente Umsetzung ein. Besonders wichtig ist es, die vorgegebenen Fristen der gegenseitigen Anerkennung von PSM einzuhalten. Sie sind bei den weniger umfangreichen Arten bedeutend.
Begrüßt wird die Stärkung des Julius-Kühn-Institutes (JKI). Es wird sich dafür einsetzen, das Verfahren der Lückenschließung weiter zu forcieren.
Die Fachgruppe Gemüsebau forderte immer wieder, dass die an die nationalen Zulassung beteiligten Behörden (JKI, BVL und UBA) gleichberechtigte Benehmungsbehörden sein müssen. Mit dieser Gesetzesnovelle wird das Umweltbundesamt (UBA) seine Stellung als Einvernehmensbehörde – damit das Vetorecht – bei der Zulassung behalten.
Nach dem Zeitplan der beteiliten Bundesministerien sollte nach der am 15. Juli in Bonn abgeschlossenen Verbändeanhörung, möglichst noch Mitte August ein Kabinettsentschluss herbeigeführt werden. Nach den üblichen Verfahren in Bundestag und Bundesrat soll Mitte Dezember im Bundestag der Beschluss gefasst werden.
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