Neue Anweisungen für ausländische Saison-Arbeitskräfte
Neue Durchführungsanweisungen zur Vermittlung ausländischer Saison-AK hat die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.
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Diese enthalten neue Regelungen für die Vermittlung ausländischer Saison-Arbeitskräfte, die dem Vermittlungsverfahren angepasst wurden.
Besonders geht es dabei um die Aufhebungen der Eckpunkteregelung, der Kleinbetriebsregelung und der Härtefallregelung. Gestrichen wurde auch das Verfahren bei der Betriebserweitung/ Betriebsumstellung und Betriebsübergang. Dies wurde erforderlich, da jetzt die Kontingentregelung gegenüber Rumänien und Bulgarien mit 150.000 Saison-AK im Jahr gültig ist. Mehr unter: www.arbeitsagentur.de >> Veröffentlichungen >> Weisungen >> Arbeitgeber >> Durchführungsanweisungen
Besonders geht es dabei um die Aufhebungen der Eckpunkteregelung, der Kleinbetriebsregelung und der Härtefallregelung. Gestrichen wurde auch das Verfahren bei der Betriebserweitung/ Betriebsumstellung und Betriebsübergang. Dies wurde erforderlich, da jetzt die Kontingentregelung gegenüber Rumänien und Bulgarien mit 150.000 Saison-AK im Jahr gültig ist. Mehr unter: www.arbeitsagentur.de >> Veröffentlichungen >> Weisungen >> Arbeitgeber >> Durchführungsanweisungen
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