Jochen Kreiselmaier, DLR Rheinpfalz, informierte über die Änderungen bei der Pflanzenschutzdokumentation. Seit dem 1. Januar 2026 wurde der Umfang der zu dokumentierenden Angaben bei Pflanzenschutzmittelanwendungen durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 erweitert. Ab sofort muss zusätzlich dokumentiert werden: die Georeferenz (die genaue Lage der behandelten Fläche, zum Beispiel durch die InVekoS-Nummer oder GPS-Koordinaten) die Art der Verwendung (zum Beispiel Freilandfläche, geschlossene Räume wie Gewächshäuser, Saatgut oder Pflanzenvermehrungsmaterial) die Zulassungsnummer der Pflanzenschutzmittel (ist auf der Verpackung jedes Pflanzenschutzmittels angegeben) das BBCH-Stadium (relevant, wenn das Pflanzenschutzmittel nur in...