Noch gibt es in Hessen keine Bewässerungungsverbote in der Landwirtschaft. In anderen Bundesländern sieht das hingegen anders aus. Für Betriebe in bestimmten Landkreisen in Bayern gilt beispielsweise ein Bewässerungsverbot zwischen 10 und 17 Uhr. In der Landwirtschaft und im Gemüsebau wird zwar schon heute äußerst sparsam mit dem verfügbaren Wasser umgegangen, es gibt jedoch noch einige Stellschrauben, die es zu justieren gilt. Dazu zählt zum Beispiel das Aufspüren und Beseitigen von Undichtigkeiten im Leitungsnetz. Durch die optimale Einstellung der Regner sollten Flächen möglichst nicht überlappend und Nichtzielflächen gar nicht bewässert werden. Die Bildung von Sickerwasser sollte vermieden werden. In Bezug auf die Bewirtschaftung kann...