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Elektronische Patientenakte (ePA)

Jetzt Daten übernehmen

Wer die ePA-App der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nutz und dies auch 2026 weiter tun möchte, muss sich bis zum 31. Dezember 2025 dort einloggen. Zudem ist eine Neuregistrierung für die Nutzung erforderlich.

von SVLFG erschienen am 10.12.2025
Wer die elektronische Patientenakte der SVLFG als App auf dem Smartphone nutzt, sollte jetzt aktiv werden, um die Daten für 2026 zu übertragen. © Florian Fenzl
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Versicherte, die ihre ePA-App vor dem 15. Januar 2025 genutzt haben und ihre bisherigen Inhalte behalten möchten, müssen die Datenübertragung eigenständig anstoßen, wie SVLFG mitteilt. Nur so wird sichergestellt, dass medizinische Dokumente und Befunde weiterhin verfügbar sind. Um die Datenübernahme erfolgreich durchzuführen, sind folgende Schritte notwendig:

  • 1. ePA-App öffnen
  • 2. Mit den Zugangsdaten anmelden
  • 3. Nach dem Hinweis auf die Datenübernahme den Punkt „Übernahme starten“ auswählen

Sollten die Daten in der App nicht bis zum 31. Dezember 2025 übernommen werden, stehen die bisherigen Inhalte nicht mehr zur Verfügung. Weitere Infos zur ePA stehen unter www.svlfg.de/elektronische-patientenakte zur Verfügung. Bei Fragen kann das Servicetelefon unter 0561/785-10700 angerufen werden.

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