
Jetzt Daten übernehmen
Wer die ePA-App der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nutz und dies auch 2026 weiter tun möchte, muss sich bis zum 31. Dezember 2025 dort einloggen. Zudem ist eine Neuregistrierung für die Nutzung erforderlich.
von SVLFG erschienen am 10.12.2025Versicherte, die ihre ePA-App vor dem 15. Januar 2025 genutzt haben und ihre bisherigen Inhalte behalten möchten, müssen die Datenübertragung eigenständig anstoßen, wie SVLFG mitteilt. Nur so wird sichergestellt, dass medizinische Dokumente und Befunde weiterhin verfügbar sind. Um die Datenübernahme erfolgreich durchzuführen, sind folgende Schritte notwendig:
- 1. ePA-App öffnen
- 2. Mit den Zugangsdaten anmelden
- 3. Nach dem Hinweis auf die Datenübernahme den Punkt „Übernahme starten“ auswählen
Sollten die Daten in der App nicht bis zum 31. Dezember 2025 übernommen werden, stehen die bisherigen Inhalte nicht mehr zur Verfügung. Weitere Infos zur ePA stehen unter www.svlfg.de/elektronische-patientenakte zur Verfügung. Bei Fragen kann das Servicetelefon unter 0561/785-10700 angerufen werden.
















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