
Bis 19. Januar 2026 sind die nächsten Jahrgänge dran
Bis 2033 müssen Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Der nächste Stichtag ist der 19. Januar 2026. Diesmal betroffen sind die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001. Mehr zu den Fristen, benötigten Unterlagen und Folgen bei verspätetem Umtausch hier im Überblick.
von Bundesregierung/Redaktion erschienen am 09.12.2025Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Dieses ist auf der Vorderseite im Feld 4a des Kartenführerscheins eingetragen. Folgende Fristen gelten dabei:
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Die Länder können in Ausnahmefällen von einer Geldbuße absehen.
Wie läuft der Umtausch?
Für den Umtausch des Führerscheindokuments ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Termin zu buchen. Für den Antrag wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein benötigt. Für den Vorgang ist eine Gebühr von rund 25 Euro fällig.
Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Fahrerlaubnisbehörde schicken.
Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?
Anders als bisher verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann – wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass – erneuert werden. Für die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gilt die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung bereits. Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung der Fahreignung müssen bei der Neubeantragung nicht nachgewiesen werden.









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