Die neue EU-Verpackungsordnung, die Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR, gibt Anlass, sich mit nachhaltigen Verpackungen zu befassen. Sie gilt ab August 2026 in allen Mitgliedsstaaten und zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Recyclingquote zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft zu verbessern. Für Gemüseanbaubetriebe hat die Verpackungsverordnung nach derzeitigem Stand enorme Auswirkungen. Demnach sollen ab 2030 Einweg-Kunststoffverpackungen für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg verboten werden. Ausnahmen gibt es bei besonderem Hygiene- oder Schutzbedarf sowie bei hohem Feuchtigkeitsverlust. Die Branche fordert, dass Einweg-Kunststoffverpackungen wie Mono-Polypropylen (PP) und Flow-Pack-Folien im...