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Bundesverfassungsgericht: Absatzfondsgesetz ist verfassungswidrig

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Nach dem 2006 erfolgten Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Köln hat das Bundesverfassungsgericht am 3. Februar 2009 in seiner Urteilsverkündung das Absatzfondsgesetz seit 1. Juli 2002 als mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig beurteilt.
Damit entfällt die derzeitige Rechtsgrundlage für das System der zentralen Absatzförderung in Deutschland mit Absatzfonds, CMA und ZMP.
Jetzt sind Politik und Wirtschaft gefordert, neue Konzepte und Finanzierungsmodelle für die Markt- und Preisberichterstattung sowie für die Absatzförderung zu entwickeln, kommentierte der Vorsitzende der Bundesfachgruppe Gemüsebau in einer ersten Stellungnahme auf der Fruit Logistica im Februar 2009 in Berlin.
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