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Berufstand besorgt über neuen Kompromiss in EU-Pflanzenschutzpolitik

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(ZVG) Die Agrarminister der Europäischen Union (EU) haben sich Ende Juni, auf neue Bestimmungen für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln geeinigt.
Demnach werden einerseits die Zulassungskriterien für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe verschärft, andererseits bekräftigt der Rat, weiterhin die Harmonisierung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln über die zonale Zulassung anzustreben. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die Entscheidung zu dieser Harmonisierung der Pflanzenschutzmittelzulassung.

Dieser Weg müsse fortgeführt, dürfe aber nicht durch zusätzliche ab- weichende Anwendungsbestimmungen der Länder verwässert werden. Der ZVG betont außerdem, dass eine Harmonisierung der Zulassung nur wirksam werden könne, wenn auch geeignete Mittel, also ausreichend Wirkstoffe, zur Verfügung stünden.

Dies sei besonders für die zahlreichengartenbaulichen Kulturenund deren Anwendungsgebieteunverzichtbar. Der Gartenbau sei auf eine ausreichende Mittelauswahl besonders hinsichtlich eines geeigneten Resistenzmanagements angewiesen.

Mit großer Besorgnis betrachtet der Berufsstand allerdings die aktuellen Entscheidungen zu den wirkstoffbezogenen Ausschlusskriterien. Der Gartenbauverband befürchtet hier erhebliche Verschlechterungen für die Verfügbarkeit geeigneter und sicherer Pflanzenschutzmittel. Nach Auffassung des ZVG wäre die risikobasierte Bewertung von Wirkstoffen, verbunden mit der strengen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, der bessere Weg gewesen.

Denn damit würden unvertretbare Risiken für Mensch und Umwelt ausgeschlossen. Der stoffbezogene Ansatz hingegen stelle eine Abkehr von wissenschaftlich belegten Risikobetrachtungen dar.

Hilfreich sei zumindest, dass die Europäische Kommission innerhalb von fünf Jahren über die Auswirkungen der Zulassungskriterien auf Landwirtschaft, Umwelt sowie die menschliche Gesundheit berichten soll, auch wenn diese Maßnahmen zunächst die Situation nicht verbessern würden. Nach der formellen Verabschiedung durch den Rat wird sich das Europäische Parlament voraussichtlich im Oktober in der zweiten Lesung mit der Verordnung befassen. Hier erwartet der ZVG schwierige Beratungen und fordert, dass sich die Abgeordneten wissenschaftlich fundierten Fakten zuwenden.
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