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Interview mit Maximilian Brandner, Rechtsanwalt

Lockerungen mit Vorbehalt

Die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften hat sich in der Corona-Pandemie aufgrund zahlreiche Regelungen und Gesetze zu einem echten Kraftakt für die Betriebe entwickelt. Worauf es jetzt für die anstehende Anbausaison 2022 ankommt, hat uns Rechtsanwalt Maximilian Brandner vom Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) e. V. erzählt (Stand 25. März 2022). Zusätzlich finden Sie das Interview auf www.gemuese-online.de unter dem Webcode 7113697. Gegebenenfalls anstehende Änderungen finden Sie dort.

Veröffentlicht am
LBV-Rechtsanwalt Maximilian Brandner.
LBV-Rechtsanwalt Maximilian Brandner.Foto: privat
»Gemüse«: Herr Brandner, was müssen die Betriebe aktuell bei der Einreise von Erntehelfer*innen aus dem Ausland beachten? Maximilian Brandner: Die Corona-Einreiseverordnung galt bis zum 19. März und wurde nun aber bis 28. April 2022 verlängert. Als Hochrisikogebiete gelten nur noch Gebiete, die eine gefährlichere Variante als die Omikron-Variante aufweisen. Aktuell sind weder Hochrisiko- noch Virusvariantengebiete ausgewiesen. Damit entfallen alle Quarantänepflichten bei der Einreise. Das vereinfacht vieles. Erhalten bleibt die Pflicht, bei Einreise einen negativen Testnachweis oder Immunisierungsnachweis zu haben und bei Bedarf vorlegen zu können. Darüber hinausgehende Testpflichten, etwa von nicht-immunisierten Saisonkräften nach...
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