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Interview mit Marion von Chamier

Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften zunehmend schwieriger

Die Situation rund um die Beschäftigung von Saisonarbeitkräften wird nicht einfacher. Neben der Mindestlohnerhöhung, die vielen Betrieben in der aktuellen Zeit zusätzlich Kopfzerbrechen bereitet, kommt nun auch die verpflichtende Arbeitszeiterfassung hinzu, die seit September 2022 beschlossene Sache ist. Viele Gartenbaubetriebe werden sich also zurecht fragen: Was gilt denn für mich in der Saison 2023 und wie sieht es überhaupt mit der Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften aus? Marion von Chamier, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft e. V., hat alles Wichtige für die Branche in einem Interview beleuchtet.

Veröffentlicht am
Marion von Chamier, Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft e. V.
Marion von Chamier, Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft e. V.Michael von der Forst
»Gemüse«: Arbeitskräfte zu finden ist weiterhin schwierig. Seit Beginn des Krieges in der Ukraine haben viele Ukrainer ihr Heimatland verlassen und haben Zuflucht unter anderem in Deutschland gefunden. Wie sieht es hierzulande mit der Beschäftigung von Kriegsgeflüchteten aus? Was ist zu beachten? Marion von Chamier: Grundsätzlich ist es bei Asylbewerbern so, dass ihr Asylantrag immer nur befristet genehmigt wird. In dieser Zeit müssen sie, wenn sie arbeiten wollen, eine Arbeitserlaubnis beantragen. Diese gilt allerdings auch nur für ein ganz bestimmtes Arbeitsverhältnis und für genau diesen Arbeitgeber. Bei den Geflüchteten aus der Ukraine hat man eine alte Zuwanderungsrichtlinie aktiviert. Durch diese wird bereits bei Erteilung der...
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