Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften zunehmend schwieriger
Die Situation rund um die Beschäftigung von Saisonarbeitkräften wird nicht einfacher. Neben der Mindestlohnerhöhung, die vielen Betrieben in der aktuellen Zeit zusätzlich Kopfzerbrechen bereitet, kommt nun auch die verpflichtende Arbeitszeiterfassung hinzu, die seit September 2022 beschlossene Sache ist. Viele Gartenbaubetriebe werden sich also zurecht fragen: Was gilt denn für mich in der Saison 2023 und wie sieht es überhaupt mit der Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften aus? Marion von Chamier, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft e. V., hat alles Wichtige für die Branche in einem Interview beleuchtet.
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