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Notfallzulassung nach Artikel 53

Reguläre Zulassung für Impfung mit Pepinomosaikvirus in Tomaten erreicht

Die Fachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) hatte einen Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels für eine Notfallsituation gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Verbindung mit § 29 Pflanzenschutzgesetz für PMV-O1 mit dem Wirkstoff Pepinomosaikvirus am 12.10.2017 für 120 Tage ab dem 13.11.2017 beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt.

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Parallel lag schon länger ein Antrag auf reguläre Zulassung bzw. gegenseitige Anerkennung im selben Anwendungsgebiet vor. Anfang November hat das BVL mitgeteilt, dass vorzeitig eine Grundzulassung für dieses Mittel im selben Anwendungsgebiet vorliegt, das heißt, dass das Mittel ab dem 15. November 2017 eingesetzt werden kann. Diese Grundzulassung gilt bis 2030. Damit wird der Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau auf Notfallzulassung hinfällig. Das BVL teilte mit, dass aus technischen Gründen die Veröffentlichung in seiner Datenbank zeitversetzt erfolgen wird.

Damit haben die Tomatenerzeuger in diesem Anwendungsgebiet Planungs- und Anbausicherheit. Die Bundesfachgruppe Gemüsebau bedankt sich bei den Fachberatern für die fachliche und konstruktive Begleitung, besonders beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Neustadt, vertreten durch Dr. Ingeborg Koch, die für die Koordination Pflanzenschutz Gemüsebau zuständig ist.

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