Dokumentations- und Aufzeichnungspflicht
ZVG begrüßt die geplante Lockerung
Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) begrüßt das Vorgehen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die Dokumentationspflicht bei der Arbeitszeit zu verringern und die Aufzeichnungspflicht bei der Beschäftigung von Ehepartnern, Kindern und Eltern zurückzunehmen.
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Es sei aber wünschenswert, dass diese Erleichterungen auch für die Betriebe im Gartenbau und in der Landwirtschaft, die dem Mindestentgelttarif unterliegen, gelten. Der ZVG hatte in der Vergangenheit wiederholt auf die praxisferne Ausgestaltung des Mindestlohngesetzes hingewiesen und in einem Positionspapier vor den bürokratischen Herausforderungen für die Gartenbaubetriebe gewarnt. „Ich bin erleichtert, dass die von uns angemahnten Änderungen zumindest teilweise letztendlich doch Gehör bei der Arbeitsministerin gefunden haben“, zeigte sich ZVG-Präsident Jürgen Mertz zufrieden. „Wie groß die Erleichterungen sein werden, wird sich aber erst zeigen, wenn die tatsächlichen Verordnungstexte vorliegen“, so Mertz weiter.
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