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Gesetzesbeschluss

Änderung im deutschen Bio-Patentrecht ist ein Schritt in die richtige Richtung

Eine bedeutende Änderung im deutschen Bio-Patentrecht sieht die Fachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG).
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Diese Änderung wurde Ende Juni 2013 vom deutschen Bundestag beschlossen. Es sei ein Schritt in die richtige Richtung, so die Fachgruppe Gemüsebau. Nach dem deutschen Patentgesetz werden bald ausdrücklich nicht nur „im Wesentlichen biologische“ Verfahren von der Patentierbarkeit ausgenommen sein, sondern auch die ausschließlich durch solche Verfahren gewonnenen Pflanzen.
In der Begründung wird herausgestellt, dass nicht nur Pflanzen (und Tiere) davon betroffen sind, sondern auch das entsprechende zur Erzeugung bestimmte Material, wie zum Beispiel Saatgut. Die Änderung hält sich im Rahmen der Auslegung der EU-Bio-Patentrichtlinie, die durch das deutsche Patentrecht umgesetzt wird, teilte der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Der DBV ist weiter der Meinung, wenn ein konventionelles Züchtungsverfahren nicht patentierbar sei, müsse dies zwangsläufig auch für die mit diesem Verfahren gezüchteten Pflanzen und Tiere gelten. Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages hatten sich vor dem Hintergrund der rechtlichen Unklarheiten bereits Anfang 2012 übereinstimmend dafür ausgesprochen, eine Änderung der Vorschriften zu den Biopatenten in Angriff zu nehmen.
Bei einer Expertenanhörung im Bundestag zu dieser Thematik hatte der DBV die Klarstellung abermals gefordert, damit in dieser Frage zumindest über die Patent-Anmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt zukünftig rechtssicher entschieden werden kann.
Die Änderung sei ein wichtiges Signal nach Brüssel an den europäischen Gesetzgeber. Dieser sei nun gefordert, ebenfalls klarstellende Änderungen vorzunehmen. Der Berufsstand fordert auch weiterhin nachdrücklich die Änderung der Bio-Patentrichtlinie dahingehend, dass Pflanzen gänzlich von der Patentierbarkeit ausgenommen werden, da immer wieder versucht werde, mittels Patentanträgen den Zugang zu den genetischen Ressourcen, also zu Nutzpflanzen besonders bei Gemüsearten wie Brokkoli und Tomaten einzuschränken. Die Anwendung des Patentrechts auf Gemüsepflanzen und wird von der Fachgruppe Gemüsebau strikt abgelehnt. Das bestehende Instrument des Sortenschutzes ist der richtige Weg, stellt sie heraus.
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