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Wettbewerbsverzerrung

Berufsstand fordert Unterstützung im Bereich der Energie

Ein Gespräch zwischen Vertretern des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags und einer Delegation des Zentralverbands Gartenbau (ZVG) Ende April in Hamburg nutzten der stellvertretende Vorsitzende der Fachgruppe Gemüsebau, Wilhelm Böck, und der Vorsitzende des Bundesverbands Zierpflanzenbau (BVZ), Heinrich Hiep, um die Wettbewerbsverzerrung im Bereich der Energie zu verdeutlichen.
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Heinrich Hiep (l.) und Wilhelm Böck (r.) im Gespräch über
Energiefragen mit Politikern am Rande der igs in Hamburg.
Heinrich Hiep (l.) und Wilhelm Böck (r.) im Gespräch über Energiefragen mit Politikern am Rande der igs in Hamburg.
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Hiep machte gegenüber den Politikern deutlich, dass dies für die Unternehmen des Gartenbaus mit erheblichen Investitionen in Richtung des Erreichens von Energieeffizienz verbunden ist. Sie hätten schon in den letzten Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Energieeffizienz zu steigern und die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern voranzutreiben. Böck sprach ausdrücklich die Wettbewerbsnachteile der ausschließlich deutschen EEG-Umlage an.
Besonders die energieintensivste Produktion im Gartenbau – der Champignonanbau – ist mit mindestens 5 Mio. € zusätzlichen jährlichen Kosten in Deutschland hart betroffen. Ausländische Mitbewerber, deren Produkte auf den deutschen Markt strömen, haben hier einen klaren Produktionskostenvorteil. Heimische Arbeitskräfte seien gefährdet, wenn hier nicht schnell eine Korrektur erfolge, betonte Böck.
Einige Kräuterbetriebe haben im Winter einen hohen Energiebedarf, besonders für die Assimilationsbelichtung und im Sommer für die Kühlung einiger Produkte. Ein Beispiel-Topfkräuterbetrieb, der im Jahr 2 Mio. kWh Strom benötigt, hatte durch die frühere EEG-Umlage Mehrkosten von 71.000 € im Jahr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der selbe Betrieb hat nun durch die Erhöhung der EEG-Umlage (von 3,592 ct/kWh auf 5,277 ct/kWh) ab 1. Januar 2013 eine Gesamtlast von 105.500 € plus Umsatzsteuer. Soweit es auch künftig branchenbezogene Freistellungen von der EEG-Umlage geben wird, bedarf es aus Gründen der Gleichbehandlung auch für den Pilzanbau und für die energieintensiven Gewächshausbetriebe einer Freistellung von dieser EEG-Umlage.
Die Mindestvoraussetzungen zu vergleichbaren energieintensiven Betrieben anderer Branchen sind gegeben. Böck forderte die Politik dringend auf, die heimischen Wettbewerbsnachteile der Champignon- und unter Glas produzierenden Betriebe sofort auszugleichen. Ebenso seien die Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz zu fördern, betonten Böck und Hiep. Abschließend setzten sich beide für eine Intensivierung von Forschungsinitiativen, vor allem im Bereich neuer Speichertechniken, ein, die für den Gartenbau der Zukunft eine wichtige Grundlage darstellen.
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