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Obstkulturen

Teilwiderruf von Penconazol-haltigen Mitteln

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat aufgrund von neuen Rückstandshöchstgehalten für den Wirkstoff Penconazol die Zulassung zum Teil widerrufen oder eingeschränkt.

von BVL erschienen am 28.04.2025
© Brigitte Werner-Gnann
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Betroffen vom Teilwiderruf ist folgende Pflanzenschutzmittel-Anwendung:

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Betroffen von Einschränkungen der Zulassung sind folgende Pflanzenschutzmittel-Anwendungen:

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Der Teilwiderruf sowie die Einschränkung der Anwendungen gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der zugehörigen Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

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