Teilwiderruf von Penconazol-haltigen Mitteln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat aufgrund von neuen Rückstandshöchstgehalten für den Wirkstoff Penconazol die Zulassung zum Teil widerrufen oder eingeschränkt.
von BVL erschienen am 28.04.2025Betroffen vom Teilwiderruf ist folgende Pflanzenschutzmittel-Anwendung:
Betroffen von Einschränkungen der Zulassung sind folgende Pflanzenschutzmittel-Anwendungen:
Der Teilwiderruf sowie die Einschränkung der Anwendungen gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der zugehörigen Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.