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Quartäre Ammonium-Verbindungen (QAV)

Vorläufige Rückstandshöchstgehalte für DDAC festgelegt

Am 13. Juli 2012 hat der „Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit“ der EU-Kommission in seiner Sitzung einen vorläufigen Rückstandshöchstgehalt für das Desinfektionsmittel Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) festgelegt (siehe auch »Gemüse« Nr. 8/2012).
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Die betroffenen Gemüseerzeuger in Deutschland nahmen dies mit Erleichterung auf. Denn das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) teilte daraufhin mit, dass unter Berücksichtigung der durch das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) vorgelegten Risikobewertung eine vorläufige Entscheidung getroffen wurde. Der Grenzwert wurde danach, entgegen der sonst üblichen Einstufung von nicht bewerteten Stoffen, von 0,01 mg/kg auf 0,5 mg/kg festgelegt. Dies gilt sowohl für inländische, als auch für ausländische Produkte.
Die Streichung des Mittels Vi-Care von der Liste der Pflanzenstärkungsmittel durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bleibt davon unberührt. Die Bundesfachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss Obst und Gemüse und im Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßte diese Entscheidung. Sie ist geeignet, vorhandene Auslistungen von Erzeugern durch den Handel und andere Marktbeschränkungen zu beseitigen.
Bereits zuvor hatte das BfR festgestellt und veröffentlicht, dass von den aktuell berichteten Überschreitungen keine direkten Gesundheitsgefahren ausgehen. Der Berufsstand fordert allerdings auch, dass Hersteller und Vertreiber von Pflanzenbehandlungsmitteln eine klare und vollständige Deklaration der von ihnen verwendeten Inhaltsstoffe vornehmen.
So kann verhindert werden, dass Gemüseerzeuger in wirtschaftliche Situationen geraten, die für Einzelbetriebe, wie im Fall DDAC, Existenz bedrohende Ausmaße angenommen hatte. In den anstehenden Auseinandersetzungen um die eingetretenen Schadensfälle unterstützt der Verband die betroffenen Mitgliedsbetriebe.
Die QS-GmbH, hatte schon in den vergangenen Wochen erforderliche Daten in erheblichem Umfang geliefert. In gleicher Weise wird sicherlich das im Zuge der EU-Entscheidung geforderte Monitoring unterstützt.
Dabei sollen Daten über die Ursachen der Kontaminationen erfasst und bis Ende Februar nächsten Jahres Brüssel zugeleitet werden. Das bedeutet, dass für die Zukunft Entwicklungen eingeleitet werden, die geeignet sind, die Sicherheit für Verbraucher, aber auch für Anwender der Mittel weiter zu erhöhen.
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