Kontrollprogramm Pflanzenschutz 2010
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Jahresbericht 2010 des Pflanzenschutzkontrollprogramms in Berlin vorgelegt. Das Pflanzenschutzkontrollprogramm ist ein Bund-Länder-Programm zur Überwachung und des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach dem Pflanzenschutzgesetz.
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Bundesweit wurden im Rahmen dieses Kontrollprogramms 2010 in 2.558 Handels- und 4.909 Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft Kontrollen vorgenommen. Betriebs- und Anwendungskontrollen wurden durchgeführt. Darüber hinaus wurden 99.715 Pflanzenschutzgeräte von den amtlichen und amtlich anerkannten Stellen kontrolliert.
In den landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben wurden unter anderem die Sachkunde, die Einhaltung der Anwendungsbestimmungen, die Pflanzenschutzgeräte und die Dokumentationspflicht für Pflanzenschutzmittelanwendungen überprüft.
Ergebnis: Nur bei 1,6 % der kontrollierten Anwender lag kein gültiger Sachkundenachweis vor.
In 0,6 % der kontrollierten Schläge wurde Einhaltung der Vorschriften der Pflanzenschutzanwendungsverordnung nicht eingehalten. Auf 4,4 % der kontrollierten Schläge wurden Verstöße bezüglich der Einhaltung der Anwendungsgebiete festgestellt und auf 2,3 % Anwendungs- oder Bienenschutzbestimmungen nicht eingehalten. Die Beanstandungsquote bei den kontrollierten Pflanzenschutzgeräten lag bei 3,3 %, und bei der Kontrolle zur Einhaltung der Dokumentation für Pflanzenschutzmittelanwendungen gab es in 9,9 % der kontrollierten Betriebe Beanstandungen.
In den landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben wurden unter anderem die Sachkunde, die Einhaltung der Anwendungsbestimmungen, die Pflanzenschutzgeräte und die Dokumentationspflicht für Pflanzenschutzmittelanwendungen überprüft.
Ergebnis: Nur bei 1,6 % der kontrollierten Anwender lag kein gültiger Sachkundenachweis vor.
In 0,6 % der kontrollierten Schläge wurde Einhaltung der Vorschriften der Pflanzenschutzanwendungsverordnung nicht eingehalten. Auf 4,4 % der kontrollierten Schläge wurden Verstöße bezüglich der Einhaltung der Anwendungsgebiete festgestellt und auf 2,3 % Anwendungs- oder Bienenschutzbestimmungen nicht eingehalten. Die Beanstandungsquote bei den kontrollierten Pflanzenschutzgeräten lag bei 3,3 %, und bei der Kontrolle zur Einhaltung der Dokumentation für Pflanzenschutzmittelanwendungen gab es in 9,9 % der kontrollierten Betriebe Beanstandungen.
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