EHEC
Norddeutsche Bundesländer verabschieden Positionspapier im Sinne des Berufsstandes
Auf Einladung von Mecklenburg- Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus trafen sich Minister und Vertreter der für Agrarpolitik zuständigen Ministerien von NRW, NS, MV, SH, BB, HH und HB.
- Veröffentlicht am
Es ging um die Bewältigung der Folgen der EHEC-Krise. Das Treffen fand im „Gemüsegarten Gresse“ von Rudolf Behr, stellvertretender Vorsitzende der Fachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG), statt.
Gerhard Schulz, Vorsitzender der Fachgruppe Gemüsebau, begrüßte die Aussage der Ländervertreter, dass der Schutz der Gesundheit oberstes Ziel aller sein müsse und wirtschaftliche Interessen unterzuordnen seien. Weiter sei es jedoch notwendig, die Gartenbauwirtschaft in ihren Eigenaktivitäten zur Bewältigung der EHEC-Krise zu unterstützen. Politischer Rückhalt sei nach wie vor dringend geboten, damit endlich alle Gemüsearten, vor deren Verzehr gewarnt wurde, in den EUEntschädigungskatalog aufgenommen würden.
Zu begrüßen sei das Positionspapier, das die beteiligten Ministerien zur finanziellen Hilfe für unverschuldet in Not geratene Erzeuger verabschiedeten. Die Beratungen seien im Sinne des Berufsstands geführt und Forderungen der Erzeuger ernst genommen worden. Die Ministerienvertreter halten einen Schadensausgleich von mindestens 50 % für nötig und bitten den Bund, sich in Brüssel nachdrücklich dafür einzusetzen.
Für den Fall, dass die veranschlagten Mittel nicht ausreichen, wird der Bund weiter gebeten, sich für eine Aufstockung der vorgesehenen 210 Mio. € einzusetzen, wie zuvor EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos vor dem Agrarministerrat in Luxemburg. Wenn der Ausgleichbetrag von 50 % nicht erreicht würde, sollte die Differenz zwischen dem tatsächlichen EU-Ausgleichsbetrag und der in der Verordnung festgelegten Höchstgrenze im Rahmen einer nationalen Beihilfe gezahlt werden. Dies kann allerdings nur mit Einwilligung (Notifizierungspflicht) der EU-Kommission geschehen. Die Delegation der Länderministerien teilt das Unverständnis vieler Salat produzierender Betriebe über den Ausschluss einzelner Salatarten wie Rucola, Feldsalat und Chinakohl und andere aus den Regelungen. Außerdem würden die EU-Verwaltungsvorschriften der besonderen Situation nicht gerecht, seien zu kompliziert und zu aufwändig.
Die Ländervertreter setzen sich dafür ein, dass bei der Umsetzung der befristeten Sondermaßnahmen in den Ländern einheitlich vorgegangen wird. Deshalb werde der Bund gebeten, die Koordinierung für das Verfahren, von Antragstellung und Nachweisführung bis Auszahlung, weiter zu übernehmen. Zudem werde der Bund in Abstimmung mit den Ländern und unter Einbeziehung der Bundesinstitute gebeten, kurzfristig und vor der geplanten Kampagne der EU-Kommission, eine Imagekampagne für Obst und Gemüse zu beginnen. Weiter, so das Positionspapier der nördlichen Bundesländer mit NRW, solle seitens des Bundes geprüft werden, ob die EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung dahingehend geändert werden sollte, dass marktentlastende Maßnahmen im Falle von Krisensituationen durchgeführt werden können. Die Vertreter der Landesregierungen halten auch Untersuchungen zu Wirkungen von Mikroorganismen auf die Gesundheit von Menschen für notwendig.
Daher fordern sie den Bund auf, im Rahmen von Praxisversuchen eine entsprechende Bewertung durchführen zu lassen.
Gerhard Schulz, Vorsitzender der Fachgruppe Gemüsebau, begrüßte die Aussage der Ländervertreter, dass der Schutz der Gesundheit oberstes Ziel aller sein müsse und wirtschaftliche Interessen unterzuordnen seien. Weiter sei es jedoch notwendig, die Gartenbauwirtschaft in ihren Eigenaktivitäten zur Bewältigung der EHEC-Krise zu unterstützen. Politischer Rückhalt sei nach wie vor dringend geboten, damit endlich alle Gemüsearten, vor deren Verzehr gewarnt wurde, in den EUEntschädigungskatalog aufgenommen würden.
Zu begrüßen sei das Positionspapier, das die beteiligten Ministerien zur finanziellen Hilfe für unverschuldet in Not geratene Erzeuger verabschiedeten. Die Beratungen seien im Sinne des Berufsstands geführt und Forderungen der Erzeuger ernst genommen worden. Die Ministerienvertreter halten einen Schadensausgleich von mindestens 50 % für nötig und bitten den Bund, sich in Brüssel nachdrücklich dafür einzusetzen.
Für den Fall, dass die veranschlagten Mittel nicht ausreichen, wird der Bund weiter gebeten, sich für eine Aufstockung der vorgesehenen 210 Mio. € einzusetzen, wie zuvor EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos vor dem Agrarministerrat in Luxemburg. Wenn der Ausgleichbetrag von 50 % nicht erreicht würde, sollte die Differenz zwischen dem tatsächlichen EU-Ausgleichsbetrag und der in der Verordnung festgelegten Höchstgrenze im Rahmen einer nationalen Beihilfe gezahlt werden. Dies kann allerdings nur mit Einwilligung (Notifizierungspflicht) der EU-Kommission geschehen. Die Delegation der Länderministerien teilt das Unverständnis vieler Salat produzierender Betriebe über den Ausschluss einzelner Salatarten wie Rucola, Feldsalat und Chinakohl und andere aus den Regelungen. Außerdem würden die EU-Verwaltungsvorschriften der besonderen Situation nicht gerecht, seien zu kompliziert und zu aufwändig.
Die Ländervertreter setzen sich dafür ein, dass bei der Umsetzung der befristeten Sondermaßnahmen in den Ländern einheitlich vorgegangen wird. Deshalb werde der Bund gebeten, die Koordinierung für das Verfahren, von Antragstellung und Nachweisführung bis Auszahlung, weiter zu übernehmen. Zudem werde der Bund in Abstimmung mit den Ländern und unter Einbeziehung der Bundesinstitute gebeten, kurzfristig und vor der geplanten Kampagne der EU-Kommission, eine Imagekampagne für Obst und Gemüse zu beginnen. Weiter, so das Positionspapier der nördlichen Bundesländer mit NRW, solle seitens des Bundes geprüft werden, ob die EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung dahingehend geändert werden sollte, dass marktentlastende Maßnahmen im Falle von Krisensituationen durchgeführt werden können. Die Vertreter der Landesregierungen halten auch Untersuchungen zu Wirkungen von Mikroorganismen auf die Gesundheit von Menschen für notwendig.
Daher fordern sie den Bund auf, im Rahmen von Praxisversuchen eine entsprechende Bewertung durchführen zu lassen.
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast