Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

EU-Statistik-Verordnung für Pflanzenschutzmittel: Auskunftspflicht oder Freiwilligkeit

Aktuell wird die Umsetzung der EU-Statistikverordnung für Pflanzenschutzmittel diskutiert. Eine nationale Umsetzung dieser Verordnung muss im Pflanzenschutzgesetz und nicht im Statistikgesetz erfolgen. Entsprechende Entscheidungen stehen in den nächsten Monaten an. Viele Gespräche und Diskussionen sind bis dahin zu führen.
Veröffentlicht am
Dieser Artikel ist in der erschienen.
PDF herunterladen
Artikel teilen:
Die Vorsitzenden der Bundesfachgruppen Gemüse- und Obstbau Gerhard Schulz und Gerhard Kneib wandten sich in unserem gemeinsamen Rundschreiben an ihre Mitgliedsorganisationen. Sie baten um Unterstützung bei den politischen Entscheidungsträgern und stellten eine Argumentationshilfe zur Verfügung.
Sie lautete wie folgt: Aus unserer Sicht ist es von herausragender Bedeutung, dass die Umsetzung der EU-Statistikverordnung in den Händen von Experten bleibt, um unsere Betriebe vor einer weiteren bürokratischen Last zu bewahren und bei der Berichterstattung an die EU-Kommission gestaltend mitwirken zu können.
Die Statistik-Verordnung hat zwei große Bereiche, nämlich die jährliche Erfassung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln und die Erfassung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in einzelnen ausgewählten Pflanzenarten im Abstand von fünf Jahren.
Bei der Auswahl der Kulturpflanzen werden von den Mitgliedsstaaten diejenigen Pflanzenarten berücksichtigt, die die größte Relevanz für die nationalen Aktionspläne haben.
Für die Umsetzung dieser Verordnung in Deutschland laufen zurzeit Abstimmungen zwischen dem Statistischen Bundesamt (BMI), dem BMELV und dem Julius-Kühn- Institut (JKI).
In Deutschland werden mit dem Bericht des BVL über Inlandsabsatz und Export von Pflanzenschutzmitteln sowie den Neptun- Erhebungen unter Leitung des JKI bereits viele Anforderungen aus der neuen Verordnung erfüllt. Das Neptun- Verfahren bietet gegenüber einer möglichen statistischen Auskunftspflicht folgende Vorteile:
Der Gemüse- und Obsterzeuger bekommt für die freiwillige Datenbereitstellung eine Aufwandsentschädigung. Fachleute aus dem Berufsstand bewerten und analysieren die Ergebnisse.
So ist Neptun ein Werkzeug zur Begründung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln geworden.
Die Mitwirkung des landwirtschaftlichen und gärtnerischen Berufsstandes ist nicht nur möglich, sie ist sogar erforderlich und stärkt somit unsere Position.
Die erhobenen Daten unterliegen dem Datenschutz. Eine gemeinsame Strategie sollte wie folgt aussehen:
– Die Umsetzung der EU-Statistik- Verordnung muss im Pflanzenschutzgesetz, nicht im Statistikgesetz, verankert werden. Experten aus den Behörden und der Berufsstand sind somit eingebunden. Bei Verankerung im Statistikrecht ist keine Sachkompetenz in der Bewertung der Daten mehr gegeben. Der Berufsstand verliert jede Möglichkeit der gestaltenden Mitarbeit.
– Mit der Verankerung im Pflanzenschutzgesetz ist die Mitarbeit des Berufsstands gewährleistet. Gemeinsam mit dem JKI kann der Berufsstand die erhobenen Daten auswerten und die Berichterstattung an die EU-Kommission vorbereiten.
– Ein solches Verfahren erfüllt statistische Mindestanforderungen und würde im Zuge der ersten Erhebung komplett in Neptun aufgehen. Vielleicht muss dann auch ein neuer Name für diese Datenerhebung gefunden werden. Schulz und Kneib weiter: „Gemeinsam müssen wir uns in den folgenden Monaten für ein freiwilliges Verfahren zur Umsetzung der EU-Verordnung stark machen.
Es geht um den Schutz unserer Betriebe vor unnötiger Bürokratie, um die Gestaltungsmöglichkeiten und Position der berufsständischen Verbände und die Gewährleistung von Sachkompetenz im Umgang mit dem Thema Pflanzenschutzmitteleinsatz.“
Mehr zum Thema: