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EU-Regelungen

Neuer Regelungsstatus für das gefürchtete Jordanvirus

Das Jordanvirus ist vor allem von Tomaten- und Paprikaanbauern gefürchtet. Bisher galt eine Notmaßnahme der EU, um die Verbreitung einzudämmen. Ab 01.01.2025 sollen nun neue Regelungen der EU in Kraft treten.
Veröffentlicht am
Der Status des Jordanvirus wird in den EU-Regelungen ab 2025 verändert.
Der Status des Jordanvirus wird in den EU-Regelungen ab 2025 verändert. Florian Fenzl
Dr. Magdalene Pietsch und Dr. Ernst Pfeilstetter Seit 2019 hat die Europäische Union Regelungen zum Schutz vor dem Tomato brown rugose fruit virus – auch als Jordanvirus bezeichnet – erlassen, da es starke Schäden im Tomaten- und Paprikaanbau verursachen kann und sehr leicht mechanisch übertragbar ist. Die großräumige Verbreitung erfolgt insbesondere durch den internationalen Handel mit Saatgut aus Befallsländern (unter anderem China, Israel, Jordanien und Mexiko). Der wirksamste Schutz gegen das Virus ist die Verwendung von gesundem Saat- und Pflanzgut. Samen, Jungpflanzen, Früchte, Bestäuberinsekten und Gießwasser können in Betrieben als Infektionsquelle dienen. Bisher befristete Notmaßnahme Das Virus ist aktuell durch eine befristete...
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