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Rote Gebiete

Hessen setzt Zusatzauflagen aus

Das Hessische Landwirtschaftsministerium setzt den Vollzug der zusätzlichen Anforderungen in den mit Nitrat belasteten Gebieten („Rote Gebiete“) vorerst aus.

von HMLU erschienen am 16.01.2026
In Hessen wurden die Zusatzauflagen in Roten Gebieten vorläufig ausgesetzt. © Jonas Klein
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Die verschärften Vorgaben werden damit bis auf Weiteres nicht kontrolliert. Bereits festgestellte Verstöße haben keine Auswirkungen auf EU-Fördermittel. Alle übrigen Regelungen der Düngeverordnung gelten unverändert weiter.

Anlass ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2025, mit dem die Bayerische Allgemeine Verwaltungs- und Düngeverordnung für unwirksam erklärt und aufgehoben wurde. Die Entscheidung hat bundesweite Relevanz: In Hessen sind beim Verwaltungsgerichtshof Kassel vier Verfahren zur Hessischen Allgemeinen Verwaltungs- und Düngeverordnung (HeAVDüV) anhängig. Vor diesem Hintergrund ist eine Unwirksamkeitserklärung durch das VGH Kassel auch für Hessen möglich. Ein konkreter Zeitpunkt für eine Entscheidung hierzu ist derzeit jedoch offen.

Planungssicherheit für die Praxis

Im Vordergrund steht für das Landwirtschaftsministerium bei dieser Entscheidung die Planungssicherheit für die hessischen Landwirtinnen und Landwirte für die ab Februar anstehende Düngesaison. Hessen reagiert daher zunächst mit der Aussetzung der HeAVDüV.

An dieser Übergangslösung will das Land jedoch nicht dauerhaft festhalten. Deshalb wird gleichzeitig eine Aufhebung belastender Regelungen geprüft, um langfristig Rechtssicherheit für die hessische Landwirtschaft zu schaffen. Die in der HeAVDüV vorgesehenen Entlastungen für die Betriebe sollen dabei erhalten bleiben.

Zugleich macht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts deutlich, dass es Reformbedarf im Düngerecht gibt und hier nun der Bund gefordert ist, um in Zusammenarbeit mit den Ländern und dem Berufsstand eine verfassungskonforme und praxistaugliche Düngeverordnung zu ermöglichen. Hessen steht hierzu in einem engen und konstruktiven Austausch mit dem Bund, der die erforderlichen Schritte zur Weiterentwicklung des Düngerechts bereits eingeleitet hat.

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