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Energiesteuerrückerstattung

Mehr als nur Agrardiesel

Neben Agrardiesel werden ab 2026 auch weitere alternative Kraftstoffe steuerlich begünstigt.

von Redaktion/BMLEH erschienen am 28.11.2025
Tanksäule © Silvia Rueß
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Häufig ist in den Medien und der Politik von der sogenannten „Agrardieselrückerstattung“ zu hören. Dabei umfasst die steuerliche Begünstigung mehr als nur Diesel. Der aktuelle Beschluss sieht neben der bisherigen Steuerentlastung für nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 Energiesteuergesetz versteuerte Gasöle eine Erweiterung für Energieerzeugnisse vor, die ihnen nach § 2 Absatz 4 des Energiesteuergesetzes gleichgestellt sind. Dazu zählen alle in Fahrzeugen der Land- und Forstwirtschaft mit Dieselmotor verwendeten alternativen Kraftstoffe, zum Beispiel auch hydrierte Pflanzenöle (HVO) sowie Fettsäuremethylester (FAME) oder sogenannte eDiesel. Die Entlastung beträgt sowohl für die versteuerten Gasöle als auch die genannten alternativen Kraftstoffe 21,48 Cent pro Liter.

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