Radiesblätter endlich eingestuft
Schon seit längerem setzt sich die Bundesfachgruppe Gemüsebau gemeinsam mit dem BOG und dem BVEO für eine praxisnahe Einstufung der Blätter bei Radies ein. Jetzt gibt es hierfür Rückstandshöchstgehalte (RHG).
von Laura Lafuente erschienen am 29.01.2025Jahrelang konnte nicht geregelt werden, welche RHG für die Blätter gelten, mehrere Verlängerungen der Übergangsregelung folgten aufeinander. Teilweise wurde überlegt, Radies nur noch ohne Blattgrün zu vermarkten. Nun gelten ab dem 01.01.2025, sowohl für Rettich- als auch für Radiesblätter bestimmte RHG.
Mit der neuen Verordnung (EU) 2024/3196 werden die Blätter jetzt endgültig rückstandstechnisch eingeordnet. Hierbei ist zu beachten, dass dann künftig unterschiedliche RHG für Radiesblätter und Rettichblätter gelten: Rettichblätter sind (wie Kohlrabiblätter) den Grünkohlen zugeordnet. Radiesblätter sind nun bei Salatrauken/Rucola eingeordnet. Die jahrelange Hängepartie hat damit ein Ende. Aufgekommen war die Diskussion im Zuge der sich ändernden Verzehrgewohnheiten der Verbraucher, welche nun auch die Blätter in Pestos, für Smoothies oder für Salate nutzen.
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