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EU-Kommission setzt Stilllegungspflicht aus

Brachen als Chance für die Landwirtschaft

Trotz der Aussetzung der Stilllegungspflicht sollten landwirtschaftliche Betriebe Brachen anlegen. Ein neues Video zeigt die ökologischen und wirtschaftlichen Vorteile von Brachflächen.

von red Quelle Bodensee-Stiftung erschienen am 21.10.2024
Brachflächen, hier in Form einer Blumenwiese, besitzen ökologische und wirtschaftliche Vorteile. © Julia Appel
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Die EU-Kommission hat die Pflicht zur Stilllegung von mindestens 4 % der Ackerfläche für 2024 ausgesetzt. Dennoch sollten landwirtschaftliche Betriebe Brachen anlegen, um sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Vorteile zu nutzen. Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerland können gemäß Ökoregelung 1a für das erste Hektar Brache einen Einheitsbetrag von 1300 Euro je ha erhalten.

Brachen fördern nicht nur die Fruchtfolgeplanung, sondern verbessern auch die Bodenerneuerung, Fruchtbarkeit sowie den Wasser- und Stickstoffhaushalt. Sie haben zudem positive Effekte auf Biodiversität, Klima und Gesellschaft.

In einem neuen Kurzvideo erläutern die Landwirte Jan Lanvers und Christian Eimer zusammen mit dem Ökologen Dr. Guy Pe’er den Nutzen von Brachflächen. Das Video ist auf YouTube verfügbar und kann auch auf der Webseite des Projekts „CAP4GI – GAP für vielfältige Landschaften“ abgerufen werden.

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