
Notfallzulassung für Ridomil in Zwiebeln
Für das Fungizid Ridomil Gold R WG wurde nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung in Speisezwiebeln und Bundzwiebeln über 120 Tage erteilt gegen den Falschen Mehltau (Peronospora destructor).
von red erschienen am 07.04.2025















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