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Hochwasser und Frost

Unterstützung für Geschädigte

Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sind von den Frost- und Wasserschäden der letzten Monate oder vom aktuellen Hochwasser betroffen. Die wirtschaftlichen Folgen sind in vielen Fällen noch nicht zu greifen.

von SVLFG erschienen am 13.06.2024
Durch die starken Regenfälle ist es in den vergangenen Wochen vielerorts zu Hochwasser gekommen. © Julia Appel
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Die SVLFG bietet Betroffenen folgende Unterstützung an:

  • Beratung zum Gesundheitsschutz bei Aufräumarbeiten: Die Präventionsmitarbeiter der SVLFG stehen für Beratung zur Verfügung. Die Telefonnummern der Ansprechpartner sind in Bayern die 0561 785-13631, in Baden-Württemberg die 0561 785-16038, in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt die 0561 785-17303, in Thüringen und in Sachsen die 0561 785-12669. Die Ansprechpartner der Prävention für alle Bundesländer sind auch im Internet aufgeführt unter www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention.
  • Beitragsstundung: Mit einem formlosen Antrag können SVLFG-Versicherte eine zinslose Stundung aller fälligen Beiträge bis zur jeweiligen Oktober-Fälligkeit beantragen. Kontakt: versicherung@svlfg.de oder Telefon 0561 785-0
  • Krisenhotline der SVLFG (Telefon 0561 785-10101): Hier erhalten SVLFG-Versicherte täglich rund um die Uhr anonym kostenlose Unterstützung von Psychologen (zum Ortstarif).
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