Neue App "profil (bw)"
„Der Einsatz neuer KI gestützter Software in der Landwirtschaft ist ein weiterer Baustein in der Digitalisierung der Beantragung und Verwaltung des Gemeinsamen Antrags. Mit der neuen App verbessern wir die Kommunikation zwischen Antragsteller und Verwaltung. Die App ist eine moderne und effiziente Methode, um die Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erfüllen und für den Landwirt einfach sicherzustellen, dass die Beihilfe nicht gekürzt oder sanktioniert werden muss. Antragsteller können damit ab sofort Fotos zu bestimmten Prüfsachverhalten unkompliziert, schnell und für sie selbst frei planbar an die Verwaltung geben. Das lästige Ausfüllen von Formularen oder Abwarten von richtigen Zeitpunkten entfällt und beschleunigt so auch die Antragsbearbeitung“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (3. Mai) in Stuttgart.
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Bereits in den Jahren 2021 und 2022 hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) für einzelne Maßnahmen begonnen, das Flächenmonitoringsystem (AMS) umzusetzen. Ab 2023 wurde nun das AMS für die flächenbezogenen Direktzahlungen und Fördermaßnahmen der zweiten Säule im ganzen Land eingeführt.
Damit kommt das MLR den Vorgaben der EU nach, bestimmte Sachverhalte auf nahezu allen landwirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg zu bewerten. Hierzu werden Satellitendaten der Europäischen Weltraumorganisation ESA ausgewertet, die von der EU-Kommission kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
„Bisher wurde die Einhaltung der Fördervoraussetzungen und Auflagen der Förderverfahren weitestgehend unabhängig vom Antragsteller durch die zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden kontrolliert. Mit dem Flächenmonitoringsystem entsteht nun eine neue Form der Zusammenarbeit, von der sowohl die Antragsteller als auch die Verwaltung profitieren. Sollten Beobachtungen aus den Satellitendaten keine klare Erkenntnis liefern oder aus Sicht des Landwirts fehlerhaft sein, lassen sich ab 2024 Fotos als Nachweise über die tatsächliche Bewirtschaftung ganz einfach über die neue App auf dem Smartphone oder Tablet aufnehmen und einsenden. Eine Vor-Ort-Prüfung durch die Verwaltung ist dann oft nicht mehr notwendig“, erläuterte Minister Hauk.
In der alten Förderperiode gab es nach einer Kontrollfeststellung durch die untere Landwirtschaftsbehörde keine Korrekturmöglichkeit durch den Antragsteller mehr. Feststellungen konnten so direkt zu einer Kürzung und Sanktion der Beihilfe führen. Dies ist in der neuen Förderperiode anders. Auf Kontrollfeststellungen aus dem Flächenmonitoring oder aus Verwaltungskontrollen, können die Antragstellenden jetzt bis zum 30. September sanktionsfrei reagieren.
Kostenfreie App downloaden
Die kostenfreie App profil (bw) für Android finden Sie im Play Store. Für iOS-Geräte wird die App voraussichtlich Mitte / Ende Mai zum Download im Apple Store zur Verfügung gestellt. Für Android-Nutzer wird mindestens die Version 10 empfohlen. Das Apple-Gerät sollte mindestens die iOS-Version 15.3.1 (iOS 15.3.1) haben. Außerdem sollten mindestens 50 MB freier Speicher auf dem Smartphone vorhanden sein, zusätzlich ist Speicher für die erstellten Bilder notwendig. Weitere Informationen zur profil-App finden Sie unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite.
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