Coronavirus-Einreiseverordnung verlängert bis 31. Mai 2022
Die bundesweit geltende Coronavirus-Einreiseverordnung wurde bis zum 31. Mai 2022 verlängert. Da aktuell keine Hochrisiko- und Virusvariantengebiete beim Robert-Koch-Institut (RKI) gelistet sind, entfallen die Einreiseanmeldung und die Quarantänepflichten für die Einreise. Da die Situation dennoch weiterhin sehr dynamisch ist, sollten Betriebe vor Einreise der Saisonarbeitskräfte auf der Internetseite des RKI checken, ob sich neue Hochrisiko- und/oder Virusvariantegebiete ergeben haben, da sich mit der Ernennung der Gebiete auch die Einreisebestimmungen ändern. Aktuell gilt bei der Einreise nach Deutschland weiterhin eine generelle Nachweispflicht. Das bedeutet, alle Einreisenden müssen bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. Die generelle Nachweispflicht gilt unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat.
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Mehr Informationen finden Sie unter:
- www.rki.de/risikogebiete
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Vierte_VO_zur_AEnderung_der_Coronavirus-Einreiseverordnung.pdf
- www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html
- https://www.vsse.de/
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