Gemüsebau-Vorstandssitzung: Düngeverordnung und Pflanzenschutz auf der Tagesordnung
Am 4. Februar fand unter der Leitung von Christian Ufen als Vorsitzender der Bundesfachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss Obst und Gemüse die 164. Vorstandssitzung in Berlin statt. Themen waren Düngeverordnung und Pflanzenschutz im Gemüsebau.
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Dr. Carmen Feller vom Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau (IGZ) informierte über den Sachstand zur Novellierung der Düngeverordnung. Die kleine Arbeitsgruppe für den Gemüsebau hatte Vorschläge erarbeitet, deren Praxistauglichkeit und Machbarkeit diskutiert und in vielen Teilen akzeptiert wurde. Die Vorstandsmitglieder sahen damit eine gewisse Umsetzungsmöglichkeit in Gemüsebaubetrieben. Die Vorschläge der AG werden zurzeit weitestgehend in dem Novellierungsvorhaben berücksichtigt.
Kritisch bleiben jedoch die wachstumsbedingten unvermeidlichen Stickstoffüberschüsse, besonders bei den Spezialbetrieben, die Blumenkohl und Brokkoli anbauen und auf einen Flächentausch mit vorwiegend landwirtschaftlichen Betrieben angewiesen sind. Sehr kritisch wird gesehen, dass der für den Gemüsebau und für die gute landwirtschaftliche Praxis erforderliche Flächentausch zu wenig bei der Düngebilanz berücksichtigt wird. Es muss eine Möglichkeit geben, den notwendigen Flächentausch entweder betriebsübergreifend zu bilanzieren oder mit einem Bonus zu berücksichtigen, forderten die Vorstandsmitglieder der Fachgruppe Gemüsebau einstimmig.
Deutschland ist im Verfahren zur Schließung der Indikationslücken gut aufgestellt, stellte Dr. Mario Wick vom Julius Kühn-Institut (JKI), Kleinmachnow, heraus. Er informierte über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Lückenindikationen. Über den aktuellen Sachstand des Verbundvorhabens Lückenindikationen im Gemüsebau berichtete Dr. Hans Joachim Brinkjans, vom Zentralverband Gartenbau (ZVG). In der letzten Jahreshälfte sind für dieses Projekt die Arbeiten an den Standorten DLR-Rheinpfalz, Dr. Ingeborg Koch; Bonn (Professor Bernd Böhmer); und Braunschweig (Professor Martin Hommes) gestartet.
Der Vorstand hat beschlossen, den Rhythmus der Pflanzenschutzgeräteprüfung den neuen gesetzlichen Vorgaben von drei Jahren anzupassen. Er empfiehlt aber weiterhin die Prüfung der Pflanzenschutzgeräte alle zwei Jahre durchzuführen. Zur Einführung des beabsichtigten gesetzlichen Mindestlohns sahen die Vorstandsmitglieder die Gefahr, dass für die Zukunft die Tarifhoheit ausgehebelt wird.
Quelle: ZVG/BfG
(c) Gemüse online, 14.2.14
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