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Gesundheitsschutz

Hitzebelastung ernst nehmen

Hautrötung, Sonnenbrand bis hin zum Blasenwurf auf der Haut, geschwächtes Immunsystem und Augenentzündungen können Folge zu starker Sonnenbelastung sein.

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Gut geschützt bei der Arbeit in der Sonne: Breitkrempiger Hut, lange Ärmel und Sonnenschutz griffbereit in der Hosentasche.
Gut geschützt bei der Arbeit in der Sonne: Breitkrempiger Hut, lange Ärmel und Sonnenschutz griffbereit in der Hosentasche. SVLFG
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„Seit 2015 ist der Weiße Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt. Wir verzeichnen im Bereich Landwirtschaft, Forst und Gartenbau ein hohes Anzeigenaufkommen mit steigender Tendenz,“ stellte Carola Amling, Technische Aufsichtsperson der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), während einer Online-Vortragsveranstaltung fest.

Jeder Sonnenbrand erhöht die Gefahr einer Hautkrebserkrankung. Niemals ungeschützt in die Sonne, wenn die Sonneneinstrahlung zu intensiv ist, lautet daher die Empfehlung. Neben Hautrötungen, Sonnenbrand, einem geschwächten Immunsystem und Augenentzündungen als Folgen zu starker Sonnenbelastung sind schnellere Hautalterung, geschwächtes Bindegewebe, Faltenbildung, Augenschädigungen bis hin zum Weißen Hautkrebs Langzeitfolgen zu starker UV-Belastung. Ab dem 35. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen für Versicherte alle zwei Jahre die Kosten für eine Hautuntersuchung zur Früherkennung. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) der SVLFG übernimmt diese Kosten bereits ab dem 20. Lebensjahr.

Schattenregel beachten

Um den Langzeitfolgen entgegenzuwirken, rät die Präventionsexpertin zu verschiedenen Schutzmaßnahmen. Hohe Sonneneinstrahlung lässt sich im Freiland-Gemüsebau kaum vermeiden. Neben dem über Wetter-Apps angezeigten UV-Index zeigt die Schattenregel an klaren Tagen auf einfache Art die Notwendigkeit von Sonnenschutz an: Ist der Schattenwurf kürzer als die Körpergröße, ist Sonnenschutz nötig. Auch wenn der Himmel in den Sommermonaten bedeckt ist, kann der UV-Index sehr hoch sein.

Grundlage Gefährdungsbeurteilung

Rechtlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterweisen und Schutzmaßnahmen wie beispielsweise UV-Schutzcremes kostenfrei und gut erreichbar zur Verfügung zu stellen. Bewährt sind Kleingrößen der Sonnenschutzpräparate, die alle Mitarbeitenden mit sich führen können.

Technische Maßnahmen, wie zum Beispiel Überdachungen von Arbeitsplätzen auf Erntewagen, sind anzustreben. „Jedoch bieten diese keinen absoluten Schutz, da durch Reflexion noch ein Teil der UV-Strahlung einwirkt“, erklärte Carola Amling die zusätzlich notwendige Sonnencreme und körperbedeckende Kleidung inklusive Kopfschutzkappe.

Auch organisatorische Maßnahmen helfen bei zu hoher Hitzebelastung und Sonneneinstrahlung: Arbeiten und Pausen sollten nach Möglichkeit in den Schatten- oder Innenbereich verlegt werden. Wenn direkter Sonnenkontakt unvermeidbar ist, sollten die Arbeiten möglichst auf mehrere Mitarbeitende nach einem Rotationsprinzip verteilt werden. Schwere Arbeiten sind in die Morgenstunden und leichte Arbeiten in den Nachmittag zu legen.

Kleidung schützt

Die persönlichen Schutzmaßnahmen umfassen das Tragen langärmliger, luftdurchlässiger, körperbedeckender Kleidung. Eine Kopfbedeckung mit möglichst breitem Rand sowie Ohren- und Nackenschutz ist sinnvoll. Der gern gewählte Strohhut sollte also eine breite Krempe haben und nicht zu weitmaschig ausfallen. Helme lassen sich mit Nackenschutz ausstatten. Ebenso gibt es mit Nackenschutz ausgestatte Basecaps. „Es muss keine spezielle UV-Schutz-Kleidung sein“, sagte Amling. Ein normales Baumwollhemd mit langen Ärmeln bietet in unseren Breitengraden in der Regel einen ausreichenden UV-Schutz. Wenn es aber heiß ist, sind UV-Schutz-Funktionsshirts aus dem Sportbereich aufgrund des besseren Feuchtigkeitstransports angenehmer zu tragen. Diese gibt es auch im Handel bei Arbeitsschutzausrüstern.

Viel hilft viel

Der Lichtschutzfaktor auf Sonnenschutzpräparaten gibt an, um welches Ausmaß die Eigenschutzzeit in der Sonne mit dem Sonnenschutzmittel steigt, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. In der Praxis wird jedoch häufig zu wenig Creme verwendet. „Zu geringes Auftragen kann den Schutzfaktor wesentlich reduzieren“, warnte Amling vor einem zu sparsamen Umgang. Für das Gesicht ist ein halber bis ein Teelöffel Creme einzuplanen, für einen Arm eine Zwei-Euro-Stück große Menge, ebenso viel für zwei Hände. Mindestens nach zwei Stunden heißt es Nachcremen, allerdings lässt sich der Sonnenschutz dadurch nicht verlängern.

Auch über die Annahme, dass vorgebräunte Haut unempfindlich gegenüber Sonneneinstrahlung ist, klärte die Präventionsexpertin auf. Vorgebräunte Haut bietet keinen nennenswert höheren Schutz.

Vorsicht vor Hitze

Hitzearbeit ist Arbeit, bei der es infolge kombinierter Belastung aus Hitze und körperlich anstrengender Tätigkeit zu einer Erwärmung des Körpers und damit zu einem Anstieg der Körpertemperatur kommt. Dadurch können Gesundheitsschäden entstehen. Der Körper muss zusätzlich Energie für die Kühlung aufwenden, Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit lassen nach und das Unfallrisiko steigt. An Hitzetagen müssen unbedingt mehr Trinkpausen gewährleistet sein.

Erste Anzeichen für eine Überforderung des Körpers sind Schwächeempfinden, Kopfschmerz, Schwindel, Übelkeit und Rötungen der Haut. Später können Blässe mit kaltem Schweiß, Herzjagen und Blutdruckabfall bis zur Ohnmacht auftreten. „Werden diese Symptome nicht richtig erkannt, kann die Körpertemperatur über 40 Grad steigen und ein Hitzschlag eintreten“, warnte Amling und riet dazu, frühzeitig Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten sowie Hilfe anzufordern.

Vor allem nach Sonneneinstrahlung auf unbedeckte Kopfpartien kann Stunden später ein Sonnenstich mit Symptomen wie Übelkeit bis hin zum Erbrechen, zu Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit und Störung des Bewusstseins auftreten. Bei allen Symptomen mit Kreislaufbeteiligung muss sofort ein Arzt hinzugezogen werden. Diesbezügliche Informationen sollten in die Arbeitsunterweisungen einfließen. Auch hier heißt es: Tätigkeiten in den Schatten verlegen, die Arbeitszeiten anpassen und regelmäßige Trinkpausen im Schatten einlegen. Bei schwerer körperlicher Arbeit in Kombination mit Hitze sind 5 l und mehr leicht gekühlte Getränke wie Wasser, leichte Fruchtschorlen oder Ähnliches angebracht. Auf koffeinhaltige Getränke sollte verzichtet werden.

Kühlkleidung kann unterstützen

Eine neue, relativ teure Entwicklung ist spezielle Kühlkleidung, die es aus dem Sportbereich in die Arbeitswelt geschafft hat. Die Kleidung ist in Form von Westen, T-Shirts, Unterziehhemden oder Kappen erhältlich. Der Kühleffekt wird dabei durch Verdunstungskälte mit Wasser, durch vorherige Kühlung in Kühlschränken oder durch Luftzirkulation erzeugt.

Neu: Angebotsvorsorge bei hoher UV-Strahlen-Belastung

Einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei gibt es nicht. Aber die Hitzebelastung ist in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Entsprechende Schutzmaßnahmen zur Minimierung sind umzusetzen. Wichtig ist es, die Beschäftigten zum Thema Hitzebelastung zu unterwiesen und die Vorgaben einzuhalten. Aber auch die Beschäftigten selber müssen die Spielregeln einhalten und vernünftig mit sich und ihren Kollegen umgehen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten aufeinander Rücksicht nehmen.

Grundsätzlich muss ein Angebot von Seiten des Betriebes vorhanden sein, sich von einem Arbeitsmediziner untersuchen zu lassen. Für Tätigkeiten mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung wurde die neue Angebotsvorsorge UV-Belastung in die Arbeitsmedizinverordnung aufgenommen. Sie dient der Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über deren persönliche Gesundheitsrisiken und ermöglicht auch die Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorge der Beschäftigten trägt das Unternehmen. Die SVLFG unterstützt die Unternehmen und bietet in Kooperation mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst der Bau Berufsgenossenschaft die Kostenübernahme der Angebotsvorsorge UV-Belastung als einmaliges Präventionsangebot über eine Gutscheinaktion an: Bis Ende 2021 können pro Betrieb für Vorsorgeuntersuchungen der Mitarbeitenden maximal zehn Gutscheine angefordert werden. Die Anforderung ist über die Homepage der SVLFG unter www.svlfg.de/vorsorge-uv-schutz möglich.

Mehr Informationen finden sich unter www.svlfg.de/sonnenschutz. Dort stehen auch Praxishilfen zum Download bereit, unter anderem eine Betriebsanweisung zur Hitzearbeit, Broschüren und Flyer zu Sonnenschutz und Hitzearbeit und ein Kurzfilm in vier Sprachen.

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