Rückstandshöchstgehalte für lambda-Cyhalotrin: Auswirkungen auf Zulassungen
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Mit der Verordnung (EU) 2018/960 der Kommission vom 5. Juli 2018 wurden die Rückstandshöchstgehalte für lambda-Cyhalothrin ab dem 26. Januar 2019 in Dill, Grünkohl, Kohlrabi, Salaten und Bleichsellerie abgesenkt.
Widerrufe und Wartezeiten
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat deshalb die Zulassung von Karate Zeon, auch vertrieben als Kusti, zur Anwendung in Dill, Grünkohl und Salaten widerrufen. Die Blätter von behandelten Kohlrabi dürfen nicht mehr verzehrt werden (VV605) und die Wartezeit für Bleichsellerie im Freiland wurde auf 28 Tage verlängert.
Die Zulassung von Jaguar und Life Scientific Lambda-Cyhalothrin wurde in Salaten widerrufen.
Die abgesenkten Rückstandshöchstgehalte gelten für Erzeugnisse, die ab dem 26. Januar 2019 hergestellt oder in die EU eingeführt werden. Behandelte Erzeugnisse, die vor diesem Datum geerntet oder in die EU eingeführt wurden, sind also auch nach diesem Stichtag verkehrsfähig, wenn sie die vor der Veröffentlichung der Verordnung geltenden Rückstandshöchstgehalte einhalten.
Ausnahmen
Ausgenommen sind Grünkohl und die Blätter von Kohlrabi. Diese Erzeugnisse sind ab dem 26. Januar 2019 nur dann verkehrsfähig, wenn sie die abgesenkten Rückstandshöchstgehalte einhalten!
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