Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz aktuell

Zugelassen im Notfall

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat ein Mittel für Bundzwiebeln und eins zum Schutz von Salat- und Gewürzgurken vorübergehend zugelassen.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Bundzwiebeln
BundzwiebelnPixabay.com
Artikel teilen:

Bundzwiebeln

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Benevia (Wirkstoff: Cyantraniliprole) gegen Thripse in Bundzwiebeln im Freiland vom 01. Juni bis 28. September 2018 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit 0,75 l/ha in 200 bis 800 l Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Es ist maximal eine Behandlung zulässig. Wartezeit: 14 Tage.

Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mindestens mit einem Abstand von 5 Metern erfolgen. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 10 Metern vorhanden sein (NW701).

Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT108 zu beachten.

Salat- und Gewürzgurke

Ordoval (Wirkstoff: Hexythiazox) ist gegen Spinnmilben (Eier bis Nymphenstadium) in Salat- und Gewürzgurke im Freiland vom 01. Juni bis 28. September 2018 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann bei Befallsbeginn bzw. nach Warndienstaufruf mit 0,32 l/ha in 600 bis 1200 l Wasser/ha gespritzt werden. Es ist maximal eine Behandlung zulässig. Wartezeit: 3 Tage.

Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gilt ein reduzierter Abstand von 5 Metern.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren