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Bewertung der Betriebe muss nachvollzieh

Grundsteuer nicht auf die Betriebe verschieben

Das Bundesverfassungsgericht hat das Aus für die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer beschlossen. Die Regelungen des Bewertungsgesetzes, die den Einheitswert des Grundvermögens als Bemessungsgrundlage festlegen, sind verfassungswidrig.

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Hauptgrund: Seit 1964 wurde, obwohl erforderlich, keine neue Einheitsbewertung mehr vorgenommen. Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) fordert sicherzustellen, dass eine Mehrbelastung vermieden wird und es nicht zur Verschiebung der Grundsteuerbelastung zu den Betrieben kommt. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31.12.2019 neue Bewertungsregelungen für die Bemessungsgrundlage zur Grundsteuererhebung zu schaffen. Gelingt ihm dies, so dürfen die alten Einheitswerte noch bis 31.12.2024 als Bemessungsgrundlage angewandt werden.